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Cum-Ex-Skandal: Erster Top-Banker angeklagt

Im Zusammenhang mit seiner Rolle bei Cum-Ex-Geschäften hat die Staatsanwaltschaft Köln offenbar Anklage gegen den ehemaligen Chef der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, Christian Olarius, erhoben.

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Die Staatsanwaltschaft Köln soll Anklage gegen den Miteigentümer und ehemaligen Chef der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, Christian Olarius, erhoben haben. Dies berichteten zunächst die "Süddeutsche Zeitung" und der "WDR". Es gehe um mehrere Fälle von mutmaßlicher schwerer Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften. Der Anwalt von Olarius, Klaus Landry, erklärte, er habe noch keine Anklage erhalten, schreibt die Nachrichtenagentur "Bloomberg". Die Vorwürfe seien unbegründet, habe Landry gesagt. Das werde er vor Gericht zeigen.

Nach Informationen der "SZ" geht es in der Anklage um Cum-Ex-Geschäfte der Bank im Zeitraum zwischen 2007 und 2011. Diese sollen den Ermittlern zufolge einen Steuerschaden von über 100 Millionen Euro verursacht haben. Sie waren bereits Gegenstand früherer Cum-Ex-Prozesse gegen M.M. Warburg. Im ersten Prozess war die Privatbank zur Zahlung nicht entrichteter Steuern von mehr als 100 Millionen Euro verurteilt worden. Die Steuerforderungen hat M.M. Warburg verschiedenen Medienberichten zufolge beglichen.

Ehemaliger Warburg-Mitarbeiter bereits verurteilt
Vor dem Landgericht Bonn sind bereits mehrere Cum-Ex-Prozesse geführt worden, darunter auch gegen frühere Mitarbeiter von M.M. Warburg. Im Februar war ein ehemaliger Banker der Privatbank im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Sollte das Landgericht Bonn die aktuelle Klage zulassen, säße mit Olarius der erste Top-Banker von M.M. Warburg auf der Anklagebank.

Bei Cum-Ex-Geschäften haben Banken und Finanzinstitutionen jahrelang rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Ausschüttungsanspruch hin- und hergeschoben. Auf diese Weise ließen sie sich Kapitalertragsteuern erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Der Bundesgerichtshof hat bereits ein erstes Strafurteil des Landgerichts Bonn gegen zwei Londoner Aktienhändler abgesegnet. Zudem haben Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht kürzlich im Sinne des Fiskus geurteilt und Cum-Ex-Geschäfte als rechtswidrig und strafbar eingestuft. Aktuell laufen außer in Bonn auch Strafverfahren an den Landgerichten Wiesbaden und Frankfurt. (am)

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