Logo von Institutional Money
| Regulierung

Helaba gibt sich bei der Cum-Ex-Causa geschlagen

Viele Jahre stritt die Landesbank Hessen-Thüringen mit der französischen Société Générale gerichtlich darüber, wer für den bei Cum-Ex-Deals entstandenen Schaden aufkommen muss. Nun zog sie ihre Beschwerde beim Bundesgerichtshof zurück.

© Helaba

Die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) gibt im Streit mit der französischen Großbank Société Générale vor dem Bundesgerichtshof (BGH) auf und zieht ihre Beschwerde zurück. Nach sechs Jahren ist der Streit damit beendet, wie das "Handelsblatt" berichtet. Es stehe nun auch fest, dass die Helaba für Schaden, der durch Cum-Ex-Geschäfte entstanden ist, selbst aufkommen muss. Dabei handelt es sich der Zeitung zufolge um zu zahlende Steuern und Zinsen in Höhe von knapp 23 Millionen Euro.

Bei Cum-Ex-Geschäften haben Banken und Finanzinstitutionen jahrelang rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Ausschüttungsanspruch hin- und hergeschoben. Auf diese Weise ließen sie sich Kapitalertragsteuern erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Den Gesamtschaden schätzen Experten auf zwölf Milliarden Euro. Die straf- und zivilrechtliche Aufarbeitung läuft aktuell.

Die strittige Frage
Im Streit zwischen Helaba und Société Générale ging es um die Frage, wer den durch die Cum-Ex-Deals verursachten Schaden zu tragen hat. Bei den Geschäften war die Fimat, rechtliche Vorgängerin der Société Générale, als Depotbank aufgetreten. Die Helaba habe für insgesamt 3,2 Milliarden Euro Aktien gekauft, um beim Fiskus abzukassieren, schreibt das "Handelsblatt". Auf das Paket seien 87,4 Millionen Euro Dividende entfallen, abzüglich 18,4 Millionen Euro für die anfallende Kapitalertragsteuer. Über die Steuer stellte die Fimat Bescheinigungen aus, die die Helaba beim Finanzamt wie einen Scheck einlöste.

In der gerichtlichen Auseinandersetzung pochte die Helaba darauf, die Depotbank hätte für den Steuerabzug sorgen müssen. Im April 2018 gaben ihr die Richter am Landgericht Frankfurt recht. Zwei Jahre später aber fiel die Entscheidung des Oberlandesgerichts zugunsten der Société Générale aus. Schließlich hätten alle Beteiligten genau gewusst, wie die Cum-Ex-Geschäfte funktionieren.

Die Helaba zog vor den Bundesgerichtshof, vollzog im Juni dieses Jahres dann aber eine Kehrtwende. Die Bank habe zum Sachverhalt und zur Art der Beendigung aus Gründen der Vertraulichkeit nicht Stellung nehmen wollen, schreibt das "Handelsblatt". (am)

Dieses Seite teilen