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Cum-Ex-Prozess: Ehemaliger Warburg-Banker muss ins Gefängnis

Ein früherer Mitarbeiter der Privatbank M.M.Warburg ist im Zuge des Cum-Ex-Skandals wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

© rupbilder / stock.adobe.com

Vor dem Landgericht Bonn ist im dritten Strafprozess um den Cum-Ex-Steuerskandal ein ehemaliger M.M.Warburg-Banker zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, berichten mehrere Medien, darunter "tagesschau.de", übereinstimmend. Davon gelten zwei Monate wegen der Verfahrensdauer bereits als verbüßt. Der 63-jährige Ex-Risikoanalyst der Privatbank ist vom Gericht wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen schuldig gesprochen worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sieben Jahre Haft gefordert, weil die Cum-Ex-Geschäfte zwischen 2009 und 2010 zu einem Steuerschaden von rund 150 Millionen Euro verursacht hätten. Die Verteidigung des Angeklagten plädierte hingegen für eine Bewährungsstrafe. Der Ex-Banker selbst habe durch die Transaktionen keinen einzigen Euro verdient und im Prozess umfassend ausgesagt. Im März 2020 hatte das Gericht im bundesweit ersten großen Strafprozess Bewährungsstrafen gegen zwei britische Aktienhändler verhängt. Im Juni 2021 hatte das Landgericht Bonn dann einen anderen Ex-Warburg-Mitarbeiter im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. (mb)

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