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Cum-Ex-Verfassungsbeschwerde: Klage von M.M.Warburg-Eigner abgewiesen

Die Inhaber der Hamburger Traditionsbank haben vor dem Bundesgerichtshof eine juristische Schlappe erlitten. Davon nicht betroffen ist jedoch die Klage der Bank selbst.

© AA+W / stock.adobe.com

Die Anteilseigner der M.M. Warburg & Co., Christian Olearius und Max Warburg, haben ihre Verfassungsbeschwerde gegen das Cum-Ex-Urteil des Bundesgerichtshofs verloren. Nur fünf Wochen, nachdem ihr Anwalt Peter Gauweiler sie eingereicht hatte, wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sie jetzt als unzulässig zurück (2 BvR 1872/21), teilte dessen Pressestelle mit. Zwar wurde beiden Männer nicht namentlich erwähnt, es handelte sich aber um ihre Sache, wie informierte Kreise gegenüber Bloomberg bestätigten.

Zur Erinnerung: Der BGH hatte seinerzeit entschieden, Cum-Ex sei illegal und und könne als Straftat verfolgt werden. Gauweiler hatte am 22. Oktober vor einem Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft erklärt, er habe in ihrem Namen Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil vom 28. Juli eingereicht, weil BGH und Landgericht Bonn seine Mandanten implizit beschuldigt und damit die Unschuldsvermutung verletzt habe.

Das Verfassungsgericht erklärte nun, Max Warburg sei durch die angegriffenen Rechtsakte nicht selbst betroffen und Olearius habe seine Beschwerde nicht ausreichend begründet. Beide waren nicht in dem Bonner Verfahren angeklagt. Gegen sie ermittelt derzeit die Kölner Staatsanwaltschaft.

Über die Verfassungsbeschwerde der Warburg-Bank selbst gegen das BGH-Urteil wurde nicht entschieden. Sie ist weiter anhängig. (aa)

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