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| Regulierung

Warburg verklagt andere Adressen wegen Cum-Ex-Steuerschuld

Im Rahmen der Cum-Ex-Affaire wird nun versucht, Regress zu nehmen und sich einen Teil der an den Staat zurückgezahlten Gelder bei ehemaligen Vertragspartnern zurück zu holen. Einen entsprechenden Schritt setzt diese Tage die Warburg-Bank.

© sebra / stock.adobe.com

Deutsche Bank AG, TP ICAP und zwei deutsche Anwälte sind unterrichteten Kreisen zufolge Ziel der jüngsten juristischen Attacke, mit der die M.M.Warburg & Co. versucht, die Kosten für saftige Steuerbescheide wegen umstrittener Cum-Ex-Geschäfte abzuwälzen. Darüber berichtet Bloomberg.

Die Klage wurde beim Landgericht Hamburg eingereicht, also am Sitz von Warburg, so die mit der Angelegenheit vertrauten Personen. Die beiden verklagten Anwälte sind Hanno Berger und ein Jurist, der meist unter dem Pseudonym ‘Benjamin Frey‘ geführt wird, da seine Identität nach deutschem Recht nicht veröffentlicht werden darf, wie Bloomberg festhält.

Mehrere Klagen
Warburg hatte am Donnerstag zwar bekanntgegeben, das Geldhaus verklage “die Initiatoren, Abwickler und Profiteure der Geschäfte”, wegen der man eine weitere Zahlung von 111 Millionen Euro an den Fiskus geleistet habe. Die Bank nannte aber keine Namen und auch keine Klagesumme. Die Bank erklärte jedoch, wegen der Steuerforderungen für Cum-Ex Geschäfte von 2007 bis 2011 nun insgesamt 155 Millionen Euro bezahlt zu haben.

Hanno Berger, der in der Schweiz lebt, sagte, er wisse nichts von einer derartigen Klage. Sie wäre “auch ziemlich frivol”, weil er Warburg nie zu Dividendenarbitragegeschäften beraten habe. Er habe die Bank nur auf eine Geschäftsmöglichkeit aufmerksam gemacht. Im übrigen wären solche Ansprüche auch längst verjährt, so Berger. Freys Anwältin lehnte eine Stellungnahme ab, ebenso wie die Deutsche Bank.

Auch TP ICAP wollte sich nicht zu der Warburg-Klage zu äußern. Das Unternehmen verwies auf eine frühere Erklärung, in der es hieß, die Cum-Ex-Geschäfte hätten Jahre vor dem Erwerb des Voice-Broker-Geschäfts von ICAP im Jahr 2016 von der NEX Group stattgefunden. TP ICAP habe NEX wegen der möglichen Haftung für diese Deals verklagt.

Das Landgericht Hamburg wollte den Eingang der Klage nicht bestätigen. Grundsätzlich bestätige die Justiz Rechtsstreitigkeiten erst dann, wenn den Beklagten die Klageschrift zugestellt worden sei, so ein Gerichtssprecher.

Bei Cum-Ex-Geschäften setzten die Akteure Aktiengeschäfte auf, die zu doppelten Dividendenertragssteuerbescheinigungen und damit zu zweifachen Steuererstattungen führten. Die Praxis wurde in Deutschland 2012 beendet, als die Rechtslage und vor allem die Art, wie die Steuer erhoben wurde, geändert wurden. Die Cum-Ex-Geschäfte dürften den Steuerzahler mehr als zehn Milliarden Euro gekostet haben.

Deutsche Bank hat im Herbst obsiegt
Warburg hatte im September eine erste Klage gegen die Deutsche Bank wegen Cum-Ex vor dem Landgericht Frankfurt verloren. Der Vorsitzende Richter erklärte seinerzeit, möglicherweise könne Warburg stattdessen ICAP in Anspruch nehmen, da das britische Brokerhaus in den strittigen Transaktionen die Aktien verkauft hatte. Warburg hat gegen das Frankfurter Urteil Berufung eingelegt. (aa)

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