Logo von Institutional Money
| Regulierung

Cum-Ex-Geschäfte: M.M.Warburg unterliegt vor Gericht Deutscher Bank

Für Steuerschulden in Höhe von 167 Millionen Euro wollte die Hamburger Privatbank die Deutsche Bank haftbar machen. Doch das Landgericht Frankfurt hat dieser Forderung eine klare Absage erteilt.

© sebra / stock.adobe.com

Die Hamburger Privatbank M.M.Warburg ist mit ihrer Klage gegen die Deutsche Bank auf Ausgleich von Steuerschulden in Höhe von 167 Millionen Euro vorerst gescheitert. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Forderung am Mittwoch (23. September) abgewiesen. Dies berichten diverse Medien, darunter das "Handelsblatt" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ).

In dem Rechtsstreit geht es im Wesentlichen um die Frage, ob die Deutsche Bank, die bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften als inländische Depotbank fungierte, für eine nicht abgeführte Kapitalertragsteuer haften muss. Bei solchen inzwischen als illegal eingestuften Cum-Ex-Deals hatten Finanzakteure jahrelang rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Ausschüttungsanspruch hin- und hergeschoben. Durch dieses "Bäumchen-Wechsel-Dich"-Spiel erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern zurück, die gar nicht gezahlt worden waren.

Beteiligte verklagen sich gegenseitig
In vielen Fällen haben die Finanzbehörden die Steuererstattungen mittlerweile zurückgefordert. Insgesamt geht es um hohe Milliardenbeträge. Verschiedene Beteiligte sind dazu übergegangen, sich gegenseitig zu verklagen, um den hohen Zahlungen an den Fiskus zu entgehen.

Bei M.M.Warburg hat es zumindest bis auf Weiteres nicht geklappt, die Steuerforderungen auf die Deutsche Bank abzuwälzen, wie das "Handelsblatt" berichtet. Diese hatte bei rund 400 Cum-Ex-Transaktionen der Privatbank in den Jahren 2007 bis 2011 als Depotbank des Aktienverkäufers Icap fungiert. Darauf führte sie selbst keine Kapitalertragsteuer ab, ließ sie sich aber trotzdem auf ihre Körperschaftsteuer anrechnen. Später forderte das Finanzamt Hamburg die Zahlung der Kapitalertragsteuer in Höhe von rund 167 Millionen Euro von M.M.Warburg. Vor dem Landgericht Frankfurt verlangte die Privatbank einen Ausgleich dieser Steuerschulden von der Deutschen Bank.

Keine Ausgleichspflicht
Das Landgericht erteilte dieser Forderung nun jedoch eine Absage. Originärer Steuerschuldner war die Klägerin, entschieden die Richter. Als solcher habe M.M.Warburg die Steuerschuld selbst zu tragen. Die Deutsche Bank sei zwar grundsätzlich dazu verpflichtet gewesen, Kapitalertragsteuer auf die Aktienverkäufe abzuführen. Dies begründe aber keine Ausgleichspflicht gegenüber der Warburg Bank.

Beendet sei der Rechtsstreit damit vermutlich aber noch nicht, schreibt das "Handelsblatt". Das Landgericht Frankfurt habe die Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt zugelassen. Es sei wahrscheinlich, dass M.M.Warburg diesen Weg einschlagen werde. "Aller Voraussicht nach wird Berufung eingelegt", habe die Bank mitgeteilt. (am)

Dieses Seite teilen