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Cum-Ex-Skandal: Schweiz liefert bekannten Steueranwalt aus

Der Steueranwalt Hanno Berger gilt als einer der Initiatoren vieler unzulässiger Cum-Ex-Aktiendeals zu Lasten des deutschen Fiskus. Seit siebeneinhalb Monaten sitzt er in der Schweiz in Auslieferungshaft. Nun hat das Bundesgericht des Landes offenbar seiner Überstellung nach Deutschland zugestimmt.

© Bumble Dee / stock.adobe.com

Das Bundesgericht in der Schweiz hat nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) und des "Westdeutschen Rundfunks" (WDR) der Auslieferung des Frankfurter Steueranwalts Hanno Berger zugestimmt, wie die SZ berichtet. Berger gilt der Zeitung zufolge unter deutschen Staatsanwälten und Steuerfahndern als einer der wesentlichen Drahtzieher bei Cum-Ex-Aktiendeals zu Lasten des Fiskus. Gegen den Juristen sollen in Deutschland zwei Anklagen, ein Auslieferungsantrag und zwei Haftbefehle vorliegen.

Berger hatte sich im November 2012 in die Schweiz abgesetzt. Seit siebeneinhalb Monaten sitzt der heute 71-Jährige dort bereits in Auslieferungshaft. Nun dürfte seiner Überstellung nach Deutschland nichts mehr im Wege stehen. Denn das Bundesgericht ist in der Schweiz bei solchen Verfahren die oberste, abschließende Instanz.

Gleich zweimal auf die Anklagebank
Die Entscheidung des Gericht scheint festzustehen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt habe auf Anfrage der SZ mitgeteilt, sie habe vom Bundesamt für Justiz in der Schweiz die Information erhalten, dass die Auslieferung bewilligt worden sei. Das Justizministerium Nordrhein-Westfalen habe dies bestätigtet. In Deutschland soll Berger wegen Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen gleich zweimal auf die Anklagebank kommen – zuerst beim Landgericht Wiesbaden, später auch beim Landgericht Bonn.

Der Anwalt soll zusammen mit zahlreichen Geschäftspartnern Steuern in Höhe von insgesamt rund 392 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust haben. Nach Ansicht von Ermittlern müsse Berger mit einer langen Haftstrafe rechnen, schreibt die SZ. Bei laufenden Verfahren gilt aber die Unschuldsvermutung.

Vorwurf angeblich "politisch motiviert"
Berger weist offenbar alle Vorwürfe weit von sich. Der Steueranwalt, der früher in Hessen selbst beim Fiskus gearbeitet hatte, sei sogar mit Dienstaufsichtsbeschwerden und Eingaben bei Gerichten gegen seine Strafverfolger vorgegangen, so die SZ. Bei seinem Auslieferungsverfahren in der Schweiz habe er behauptet, der in Deutschland gegen ihn erhobene Vorwurf der strafbaren Steuerhinterziehung sei "politisch motiviert".

Der Bundesgerichtshof hat allerdings schon vor einiger Zeit in einem anderen Verfahren klargestellt, dass Cum-Ex-Geschäfte Lasten der Staatskasse strafbar sind. Bei solchen Deals ließen sich die Akteure eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mehrfach erstatten. Hierzu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung untereinander Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch. Steuerfahnder gehen inzwischen davon aus, dass dem Staat dadurch insgesamt ein Schaden von über zehn Milliarden Euro entstanden ist.

Mehr als 1.000 Beschuldigte
In Deutschland wird gegen mehr als 1.000 Beschuldigte ermittelt. Zahlreiche namhafte Banken aus dem In- und Ausland sollen in den Steuerskandal verstrickt sein. Das Landgericht Bonn hatte erst Anfang Februar eine Haftstrafe gegen einen ehemaligen Investmentbanker und Geschäftsführer von Warburg Invest verhängt. (am)

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