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Credit Suisse: Ist nach CDS-Regulativ die Bank pleite gegangen?

Das Credit Derivatives Determinations Committee (CDDC) muss sich nach der jüngsten CDS-Entscheidung zu AT1 Bonds der grundsätzlichen Frage widmen, ob gemäß CDS-Regeln bei der Credit Suisse ein Default eingetreten ist.

© htpix / stock.adobe.com

Das Marktgremium für Streitfragen bei Kreditausfall-Swaps (CDS) muss sich weiter mit der Credit Suisse Group beschäftigen. Einen Tag, nachdem es eine Auszahlung von Absicherungen für nachrangige Anleihen abgelehnt hat, muss es sich nun der Frage widmen, ob im Sinne der CDS-Regeln eine Insolvenz der Bank eingetreten ist. Das ist einem Bloomberg-Bericht zu entnehmen.

Dem Credit Derivatives Determinations Committee (CDDC) wurde die Frage vorgelegt, ob dieses “Kreditereignis” mit der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS Group im März eingetreten ist, hieß es auf der Website des Gremiums am Donnerstag.

Die Erfolgsaussichten dieser Strategie werden freilich als gering eingeschätzt. Ein Marktveteran verglich es auf Twitter mit dem Versuch “Spaghetti an die Wand zu werfen und zu sehen, was hängen bleibt”.

Das CDDC hatte erst am Mittwoch eine andere Art von Kreditereignis - eine staatliche Intervention - verworfen. Dabei ging es im 16 Milliarden Franken an Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der Credit Suisse, die behördlich abgeschrieben worden waren. Das CDDC befand, dass diese Papiere zu tief in der Schuldenhierarchie standen.

Die neue Frage an das CDDC ist umfassender: Sie bezieht sich sowohl auf vorrangige als auch auf nachrangige CDS. Wenn das Gremium also entscheidet, dass ein Konkursereignis eingetreten ist, würde dies Auszahlungen auf alle Swaps auslösen, die an Schulden der Credit Suisse gebunden sind.

Vor allem Hedgefonds wie FourSixThree Capital und Diameter Capital Partners spekulieren auf CDS-Auszahlungen im Zusammenhang mit der Rettung der Credit Suisse. Banken wie Citigroup, Barclays oder JPMorgan hatten indes ihren Kunden empfohlen, nicht auf entsprechende Auszahlungen zu hoffen.

Andere Investoren bekämpfen die Abschreibung der AT1-Anleihen vor Gericht. Dort haben sie vor kurzem einen Teilerfolg erreicht und die Bankenaufsicht Finma gezwungen, ihren Bescheid zur AT1-Abschreibung zu zu veröffentlichen.

Finma muss Entscheidung zu Credit Suisse AT1 veröffentlichen
Ein Schweizer Gericht hat die Finma angewiesen, den Investoren das Dokument zur Verfügung zu stellen, mit dem 16 Milliarden Franken an Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) für wertlos erklärt wurden. Das geht aus Dokumenten hervor, die Bloomberg einsehen konnte.

Aus dem Dokument ergibt sich die Sicht der Finma, dass es sich bei den Liquiditätshilfen, die die Credit Suisse von der Schweiz erhielt, um öffentliche Hilfsmaßnahmen gehandelt habe, wodurch ein Trigger-Event eingetreten sei, das die Abschreibung erlaubt habe. Ein Sprecher der Finma lehnte eine Stellungnahme ab.

Wie berichtet, haben zahlreiche Inhaber der AT1-Anleihen vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Beschwerde gegen die Maßnahme der Finma eingelegt. (aa)

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