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Morningstar: ESG-Umklassifizierungs-Euphorie ist besorgniserregend

Eine Analyse des Research-Hauses Morningstar offenbart, dass eine Reihe von Fondsgesellschaften in Europa ihren Produkten ein "ESG-Upgrade" verpasst hat. Ganze 1.800 Fonds wurden demnach seit Inkrafttreten der EU-Offenlegungsverordnung in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsorientierung hochgestuft.

© Romolo Tavani / stock.adobe.com

Seit dem 10. März 2021 ist die sogenannte EU-Offenlegungsverordnung (im Englischen als SFDR für "Sustainable Finance Disclosure Regulation" abgekürzt) in Kraft. Dementsprechend müssen auch Asset Manager erstmals Informationen über die Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken ihrer Investments sowie über deren mögliche Auswirkungen auf die Gesellschaft und unseren Planeten bereitstellen. Seither werden Fonds, die in der Europäischen Union (EU) zum Vertrieb angeboten werden, von ihren Verwaltern je nach ihren Nachhaltigkeitszielen als "normale" Fonds nach Artikel 6 beziehungsweise als "hellgrüne" Fonds nach Artikel 8 oder als "dunkelgrüne" Fonds nach Artikel 9 der Verordnung eingestuft.

Vor diesem Hintergrund kann es kaum verwundern, dass es zu einem regelrechten Run auf nach Artikel 8 oder 9 klassifizierte Fonds gekommen ist. Einer Analyse von Morningstar zufolge wurden allein im vierten Quartal 2021 fast 200 neue Artikel-8- und Artikel-9-Fonds auf den Markt gebracht, was 54 Prozent der neu aufgelegten Fonds in der EU entspricht. Im selben Zeitraum entfielen mit 81,4 Milliarden Euro 64 Prozent der EU-Fondsmittelzuflüsse auf Artikel-8- und Artikel-9-Produkte. Damit hatte das insgesamt in diesen beiden SFDR-Kategorien verwaltete Vermögen Ende Dezember 2021 bereits 4,05 Billionen Euro erreicht. Das entspricht über 42 Prozent des Vermögens aller in der EU vertriebenen Fonds.

Ganze 1.800 Fonds wurden umklassifiziert
Als kritisch betrachten die Morningstar-Analysten in diesem Zusammenhang aber eine ganz andere Entwicklung. Simultan zu der Vielzahl neu aufgelegter Fonds seien viele Asset Manager dazu übergegangen, schon länger bestehende Strategien von Artikel 6 in Artikel 8 oder 9 umzuklassifizieren, um auf die gestiegene Anlegernachfrage nach ESG- und nachhaltigen Anlageoptionen zu reagieren. Nach dem 10. März 2021 wurden laut der Morningstar-Datenbank rund 1.800 Fonds entweder von Artikel 6 auf Artikel 8 oder Artikel 9 oder von Artikel 8 auf Artikel 9 hochgestuft. Dagegen haben die Morningstar-Experten keine nach Artikel 8 oder 9 eingestuften identifiziert, die herabgestuft worden wären.

"Die Änderungen, die eine Neueinstufung rechtfertigen, variieren in Tiefe und Umfang", heißt es dazu weiter in der Analyse. In der Regel seien ESG-Integrationsprozesse verbessert, ESG-Ausschlüsse hinzugefügt oder Strategien vollkommen überarbeitet worden. Einige Anbieter hätten allerdings einen bereits bestehenden ESG-Integrationsprozess formalisiert oder nur leichte Veränderungen vorgenommen, um ihr Produkt als Artikel-8-Fonds zu qualifizieren.

Gefährlich nah am Greenwashing
Der Bericht beschuldigt zwar keinen Asset Manager explizit des Greenwashings, stellt aber fest, dass simple "Business-as-usual"-Ansätze durchaus Bedenken hervorrufen. Denn Anleger könnten zu der Annahme verleitet werden, dass ihr jeweiliger Fonds, der künftig als ESG-fördernd oder nachhaltige Ziele verfolgend vermarktet wird, sich deutlich von dem unterscheidet, wofür dieser vor der SFDR-Umsetzung gestanden habe oder sich von ähnlichen Angeboten unterscheide, die nicht als Artikel-8- oder Artikel-9-Produkt eingestuft sind. (hh)

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