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EU-Greenwashing-Regeln: Verzögerung um ein halbes Jahr?

Die Europäische Union (EU) könnte einen wichtigen Teil ihrer Anti-Greenwashing-Vorschriften für Fondsmanager noch später als geplant einführen.

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Bei den Anti-Greenwashing-Vorschriften für Fondsmanager könnte es zumindest teilweise zu einem Aufschub kommen, berichtet Bloomberg News. Technische Regulierungsstandards (im EU-Jargon als RTS bekannt), die mehr Klarheit darüber schaffen sollen, was als nachhaltig gelten kann, werden möglicherweise erst Ende nächsten Jahres in Kraft sein. Das würde eine sechsmonatige Verzögerung gegenüber der letzten Frist bedeuten, die bereits hinter dem ursprünglichen Plan lag, hält Bloomberg fest.

Die EU hat im März die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) umgesetzt, ein ehrgeiziges Rahmenwerk zur Bekämpfung von Greenwashing. Diese benötigt jedoch zur praktischen Umsetzung regulatorische Standards, anhand derer Anlageprodukte an der zugrunde liegenden grünen Taxonomie ausgerichtet werden können.

Da die Standards ab Juli 2022 angewandt werden sollen, müssen die Fondsmanager Angaben zur Anpassung der Taxonomie machen, bevor sie Zugang zu den erforderlichen Daten haben. Auf dieses Problem haben auch die EU-Regulierer hingewiesen, die diese Standards erstellen. Die Fondsbranche ihrerseits hat davor gewarnt, dass die Komplexität der SFDR und der europäischen Taxonomie dazu führen könnte, dass die Vermögensverwalter die Meldeanforderungen nicht erfüllen. (aa)

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