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DVFA: ESG-Anforderungen überfordern KMUs, Abhilfe tut not

Die DVFA, der Berufsverband der Investment Professionals, warnt vor regulatorischer Überforderung von börsennotierten KMU bei der Erfüllung von Nachhaltigkeitsstandards. Man fordert stattdessen eine ESG-Basisstrategie als Übergangslösung.

Christoph Schlienkamp, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DVFA und Portfoliomanager bei der GS&P Kapitalanlagegesellschaft
Christoph Schlienkamp, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DVFA und Portfoliomanager bei der GS&P Kapitalanlagegesellschaft© DVFA

Der DVFA, der Berufsverband der Investment Professionals, hat sich mit den ESG-Anforderungen im Zusammenhang mit KMU auseinander gesetzt und warnt vor einer regulatorischen Überforderung. Fondsgesellschaften und Asset Manager sind im Rahmen der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR; Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) kontinuierlich aufgerufen, alle Portfoliopositionen zu klassifizieren, um so eine ESG-Einordnung des jeweiligen Fonds zu ermöglichen.

Dabei werden Investmentfonds analog der SFDR in drei Kategorien eingestuft: Artikel-9-Fonds, sogenannte Impact Investment Fonds, Artikel-8-Fonds, die mehrheitlich in Unternehmen investieren, die bereits ESG Kriterien erfüllen und sogenannte Artikel-6-Fonds, die keine beziehungsweise nur eine geringe ESG Affinität aufweisen.

Investierbarkeit für KMUs muss erhalten bleiben!
„Vor dem Hintergrund der kontinuierlich und zuletzt stark zunehmenden Mittelzuflüsse für ESG konforme Investments wird klar, wie wichtig die Erfüllung von ESG-Kriterien für börsennotierte Unternehmen ist. Andernfalls droht den Unternehmen die Gefahr, für ESG-Fonds nicht mehr investierbar zu sein“ meint Christoph Schlienkamp, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DVFA und Portfoliomanager bei der GS&P Kapitalanlagegesellschaft.

Eigene ESG-Teams nur bei größeren und großen börsenotierten Firmen
DAX, MDAX und zum Teil auch SDAX Unternehmen haben darauf reagiert und nahezu vollständig eigene ESG-Teams gebildet, die Datenhaushalte aufbauen, sich von externen Nachhaltigkeitsspezialisten beraten und sich von ESG-Ratingagenturen bewerten lassen.

KMU-Fonds stehen im Regen - ohne Ratings und Daten
„Im Rahmen der Offenlegungsverordnung hat sich jedoch gezeigt, dass Fonds, die gemäß Artikel-8 bzw. Artikel-9 klassifiziert sind und in kleine und mittelständische Unternehmen investieren, in der Regel weder auf Ratings noch auf entsprechende Daten des Unternehmens zurückgreifen können. Somit unterstellt die Methodologie der Fondsanbieter, dass diese Unternehmen automatisch als nicht nachhaltig eingestuft werden beziehungsweise keinen Impact geben. Damit werden Investments in KMU deutlich erschwert respektive durch die jeweils fondsspezifische Umsetzung der Offenlegungsverordnung gegebenenfalls sogar systematisch ausgesteuert“, meint Thorsten Müller, Mitglied des DVFA Vorstands und Geschäftsführer bei der Lighthouse Corporate Finance GmbH.

Eklatante Benachteiligung der Mittelstandsfirmen als Fondsbestandteil
Neben der niedrigen Liquidität, die Investments institutioneller Investoren in KMU bereits seit längerem deutlich erschweren, kommt nun in Form der ESG Anforderungen eine weitere Hürde hinzu.

Damit droht die Kapitalmarktfinanzierung für KMU weiter auszutrocknen
Dies hätte katastrophale Konsequenzen für Wachstumsunternehmen, für deren IPOs, Kapitalerhöhungen, Bond Emissionen und den börsennotierten KMU Sektor insgesamt. Dabei belegen zahlreiche Studien die hohe Bedeutung des KMU Sektors für Innovation und Beschäftigung. Auch die EU-Kommission weist in ihrem Leitfaden zur Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion auf die hohe Bedeutung eines effizienten Kapitalmarktzugangs, insbesondere für das KMU-Segment hin. „Doch durch eine nach Größenklassen undifferenzierte Einführung von ESG-Anforderungen, drohen KMUs nun Opfer der ESG Regulierung und deren Umsetzung zu werden“ ergänzt Thorsten Müller.

KMUs können umfassendes ESG-Reporting nicht leisten
Es fehlen hier ausgebildete ESG Spezialisten, Datenhaushalte müssen in den Unternehmen erst aufgebaut werden und die externen Berater, die Unternehmen in Richtung einer ESG Strategie begleiten können, stehen nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung. IT- und gegebenenfalls auch KI-basierte automatisierte Ratingprozesse für KMUs stehen zudem nicht zur Verfügung. Aktuell scheinen viele börsennotierte KMUs mit der Umsetzung der ESG-Anforderungen einfach überfordert.

DVFA-Forderungen
Der DVFA fordert deshalb entschieden, dass in die EU-Taxonomie oder in die aktuell in der Konsultation befindliche Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) kurzfristig eine Übergangslösung für kapitalmarktorientierte KMU eingefügt wird. Institutionellen Investoren sollte es ermöglicht werden, ein KMU als Artikel-8 konform einzustufen, sofern eine ESG-Basisstrategie des betreffenden Unternehmens vorliegt. Diese Basisstrategie sollte Wege aufzeigen, wie das KMU sich zukünftig in Richtung Nachhaltigkeit weiterentwickeln wird, entsprechende Datenhaushalte aufgebaut werden und welche Key Performance Indikatoren (KPIs) eingeführt werden sollen. Die zukünftige Erarbeitung eines "Best Practice"-Leitfaden für eine ESG-Basisstrategie für KMU durch die Financial Community könnte diesen Prozess proaktiv unterstützen. Als Zeitraum für eine Übergangslösung könnte sich der DVFA eine Dauer von drei Jahren vorstellen. Erst nach dieser Übergangfrist sollte dann die geplante CSRD auch für kapitalmarktorientierte KMU in Kraft treten.

Definitionsfragen
Wie von der ESMA beim Thema der Wiedereinführung des Bundling im Rahmen der MiFID II bereits konstatiert, bietet sich eine Größengrenze von einer Milliarde Euro Marktkapitalisierung als Definition für ein KMU an. Sind nur Anleihen gelistet, wäre ein gesamtes Emissionsvolumen von bis zu 250 Millionen Euro aus Sicht des DVFA eine angemessene Definition.

ESG-Basisstrategie sollte definiert werden für Art. 8-Einstufung
Durch die Erstellung einer ESG-Basisstrategie wird den börsennotierten KMU nach Auffassung des DVFA eine machbare praktikable Lösung aufgezeigt, um sich während der oben genannten Übergangsfrist für Artikel-8-Fonds zu qualifizieren. Institutionelle Investoren erhalten eine operable „Tick the Box“ Lösung (ESG-Basisstrategie liegt vor: ja / nein) für ESG-konforme KMU-Investments. Auf diese Weise könnten KMUs an den wachsenden ESG-Finanzströmen partizipieren, anstatt von diesen systematisch abgeschnitten zu werden. (kb)

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