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Greenwashing-Vorwürfe: Fixler (ex-DWS) verliert Arbeitsgerichtsprozess

Die ehemalige DWS-Nachhaltigkeitschefin Desiree Fixler, die Vorwürfe gegen ihren Dienstgeber, die DWS, wegen Greenwashings bei einigen Fonds erhoben hatte, war im März 2021 entlassen worden. Nun hat sie ihre Klage wegen ungerechtfertigter Entlassung laut einem Bloomberg-Bericht verloren.

© vegefox.com / stock.adobe.com

Desiree Fixler verlor den Fall aus Gründen, die nicht sofort bekannt gegeben werden konnten, da die Parteien nicht anwesend waren, wie die vorsitzende Richterin Ilka Heinemeyer bei der Verkündung des Urteils am Montag vor dem Frankfurter Arbeitsgericht mitteilte.

Erfolg für die DWS
Das Urteil gegen Desiree Fixler (Bild) bedeutet einen kleinen Sieg für die DWS und deren Vorstandsvorsitzenden Asoka Woehrmann, der sie erst eingestellt hatte und später feuerte. Die Entscheidung, Fixler zu entlassen, wurde getroffen, um die "Nachhaltigkeitsbestrebungen der Firma noch weiter voranzutreiben", wie es in einem internen Memo heißt, in das Bloomberg Einsicht nehmen konnte. Dies geschah nur wenige Monate, nachdem die DWS öffentlich Fixlers Ernennung als wichtigen Schritt im Rahmen der Pläne zur Stärkung der ESG-Themen bekanntgegeben hatte.

Offenbar unbelohnt gebliebenes Whistleblowing
Fixler sagte, sie sei gefeuert worden, weil sie sich über Diskrepanzen zwischen den öffentlichen Behauptungen der DWS-Kompetenz in Bezug auf gelebtes ESG und der internen Umsetzung des Themas äußerte. Fixlers Anschuldigungen haben seitdem verschiedene rechtliche und regulatorische Untersuchungen in den USA und Deutschland ausgelöst, was zu einem länger andauernden Aktienkursrücksetzer bei der DWS führte.

Die DWS hatte die Vorwürfe energisch zurückgewiesen
Ein DWS-Sprecher sagte, das Unternehmen begrüße das Urteil, wolle sich aber nicht weiter dazu äußern. Fixler und ihr Anwalt hatten an der Anhörung in dem Fall am Morgen teilgenommen. Nach dem später ergangenen Urteil sagte Fixler gegenüber Reportern, das Gericht habe die Angelegenheit nicht wirklich gründlich untersucht. Sie sei schockiert, dass ein solcher Fall in einer 20-minütigen Anhörung abgehandelt würde. Die Richter hätten sich auf keines der ESG-Themen inhaltlich näher eingelassen.

Sehr wenige Schutzmaßnahmen
Bei der Anhörung am Montag sagte Richterin Heinemeyer, Fixler wurde während des ersten halben Jahres im Job entlassen, als Arbeitnehmer nach deutschem Recht nur sehr wenig Schutz vor Entlassung gehabt hätten. Sie fügte hinzu, dass die Richter auch prüfen würden, ob es sich bei der Entlassung um einen unerlaubten Akt der Vergeltung handle. Fixlers Anwältin argumentierte, ihre Mandantin habe tatsächlich am am 8. August 2020 für die DWS zu arbeiten begonnen, so dass die sechsmonatige Probezeit am 8. März abgelaufen sei. Die DWS entließ sie mit einem Schreiben vom 9. März. Ihr offizieller Vertrag begann im September 2020 und
DWS behauptet, dass es ihr deshalb freistand, sie im März 2021 zu entlassen.

Damals wie heute ohne Einigung
Der Anwalt der DWS sagte dem Gericht, dass die Firma im vergangenen Jahr eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro angeboten habe, doch Fixler abgelehnt habe, weil sie in etwa ein Jahresgehalt von 640.000 Euro wollte. Eine Einigung in der Arbeitsrechtssache scheint nun außer Reichweite zu sein, da die Behörden gegen die DWS ermitteln und jede Vereinbarung
alle anhängigen Rechtsfragen in dieser Causa abdecken müsste, wie der Anwalt sagte. (kb)

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