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| Regulierung

Nur verlässliches Nachhaltigkeitsreporting verhindert Greenwashing

Auf einer gemeinsamen Veranstaltung von Markus Ferber, Mitglied des EU-Parlaments (MdEP), und des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) sprachen sich eine Reihe namhafter Experten dafür aus, eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung schnell und standardisiert einzuführen.

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Die EU-Kommission hat 2021 einen Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Um die sich daraus ergebenden Fragen zur Betroffenheit, Praxisumsetzung und Verlässlichkeit zu diskutieren, hatten MdEP Markus Ferber (zugleich Obmann der EVP-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Währung) und das IDW zu dem Online-Symposium „Audit goes green“ geladen. Mehr als 800 Anmeldungen dokumentierten das große Interesse an dem Thema.

Audit goes green
Die Key Note übernahm Mairead McGuinness, Mitglied der Europäischen Kommission und Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion. Sie betonte, dass eine gemeinsame Definition von Nachhaltigkeit wichtig sei, damit Industrie und Investoren die gleiche Sprache sprächen und Geld in nachhaltige Projekte fließen könne.

Es gilt, keine Zeit zu verlieren
Eine erste Paneldiskussion befasste sich mit den Inhalten der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Moderiert von Prof. Dr. Patrick Velte (Leuphana Universität Lüneburg) äußerten sich dazu Ugo Bassi (Abteilungsleiter Finanzmärkte, Generaldirektion FISMA, Europäische Kommission), Dr. Christopher Sessar (Chief Accounting Officer and Head of Corporate Financial Reporting, SAP SE) und Markus Ferber. Es ging um ein Abwägen zwischen Nutzen und Gefahren des sehr komplexen EU-Rahmenwerks, die Wahrscheinlichkeit von Interessenkonflikten bei gegensätzlichen Zielen der Stakeholder, die Notwendigkeit einer Skalierung der Regulierung und die Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in das EU-Green-Deal-Projekt. Einig war sich das Panel darin, dass keine Zeit zu verlieren sei, mit einem einheitlichen Rahmen, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

IDW will Prüfungsstandard vorlegen
Die zweite Paneldiskussion befasste sich mit der für das Vertrauen der Adressaten essenziellen Verlässlichkeit und Prüfung der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Hier diskutierten Alain Deckers (Referatsleiter Unternehmensberichterstattung, Audit und Ratingagenturen, Generaldirektion FISMA, Europäische Kommission), Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (Vorsitzender Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex) und Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann (Sprecher des IDW Vorstands), dass die neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung Auswirkungen auf die Arbeit von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss haben werden. Zudem ging es um die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen der künftigen Prüfungstätigkeit – auch unter Berücksichtigung des Wettbewerbs auf dem Markt für Prüfungsleistungen außerhalb der Abschlussprüfung – sowie um die Entwicklung von neuen Prüfungsstandards.

Abschlussprüfer soll auch Nachhaltigkeitsprüfer sein
„Ein Prüfungsstandard ist kurzfristig zu entwickeln, im Idealfall auf globaler Ebene durch das IAASB. Der europäische Berufsstand und das IDW werden im Vorfeld und rechtzeitig zum Inkrafttreten der Verpflichtung einen Prüfungsstandard vorlegen. Die Prüfung sollte sinnvollerweise durch den Abschlussprüfer des Unternehmens vorgenommen werden“, betonte Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. (kb)

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