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Bond-Abschreibung bei Credit Suisse: Immer mehr Klagen eingereicht

Der Totalausfall bei Contingent Convertible Bonds, alias CoCo-Bonds, der Credit Suisse könnte noch jahrelang die Anwälte und Gerichte beschäftigen, wie die hohe Anzahl eingereichter Klagen signalisiert. Problem: Derzeit können Investoren nicht einmal den schriftlichen Bescheid der Finma einsehen.

Investoren in Additional Tier 1 Bonds der Credit Suisse wurde nicht nur ein Hair Cut, sondern aufgrund des Totalverlusts des Einsatzes wesentlich Schlimmeres angetan.
Investoren in Additional Tier 1 Bonds der Credit Suisse wurde nicht nur ein Hair Cut, sondern aufgrund des Totalverlusts des Einsatzes wesentlich Schlimmeres angetan.© zef art / stock.adobe.com

Sechs Wochen nach der überstürzten Rettung der Credit Suisse Group sind mindestens 120 Beschwerden gegen die Abschreibung von nachrangigen Anleihen im Nennwert von 16 Milliarden Franken durch die Schweizer Bankenaufsicht Finma eingereicht worden, berichtet Bloomberg News.

Per 2. Mai repräsentieren die Beschwerden rund 1.300 Investoren, erklärte ein Sprecher des zuständigen Bundesverwaltungsgerichts. Eine nominelle Frist für die Beschwerden lief am 3. Mai 2023 ab, merkt Bloomberg an.

Die nach der Finanzkrise von 2008 geschaffenen sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) werfen in guten Zeiten satte Renditen ab, müssen aber auch als erste damit rechnen, zur Verlustabdeckung abgeschrieben zu werden. Bei der Credit Suisse gingen sie auf Anordnung der Finma vollkommen leer aus, obwohl die Aktionäre eine - wenn auch kleine - Entschädigung von der UBS Group erhalten.

Nachrang gegen Aktien
Die AT1-Investoren argumentieren, die gesetzliche Grundlage für die Abschreibung sei nur einen Tag vor der Notübernahme geschaffen worden und die Abschreibung widerspreche der Grundregel, dass Aktionäre zuerst Verluste tragen und erst dann Gläubiger - selbst nachrangige - herangezogen werden dürfen. Die Aktionäre der Credit Suisse erhalten von der UBS rund drei Milliarden Franken in Aktien - was zwar einen hohen Abschlag zum Marktwert bedeutet, aber keinen Totalausfall.

Trigger ausgelöst
Die Finma wollte sich zu den Beschwerden nicht äußern, und verwies auf ihre bekannten Erläuterungen zum Thema. Sie hatte darauf verwiesen, dass bei der Übernahme von außerordentlichen staatlichen Beihilfen Gebrauch gemacht wurde, was laut den Bedingungen der Papiere die Abschreibung erfordere. Die Notübernahme durch die UBS sei die am wenigsten nachteilige Lösung gewesen, nachdem Abwicklung und Verstaatlichung abgelehnt worden seien.

Geheimpapier
Das Hauptziel der Anleger ist es, ihre Investitionen zurückzuerhalten. Die Beschwerden zielen aber auch darauf ab, eine Kopie des schriftlichen Bescheids zu erhalten, in dem die Abschreibung durch die Finma rechtlich begründet wird und der bislang unter Verschluss gehalten wird. Derzeit ist der Inhalt nur der Finma, der Schweizer Regierung, der Credit Suisse und der UBS bekannt.

Das Gericht wird entscheiden, welcher der Fälle die strittigen Punkte am besten erfasst. Dieser Fall wird dann zum Testfall, und die anderen Klagen werden auf der Grundlage dieses Falles beurteilt, sagte der Gerichtssprecher. (aa)

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