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AT1 Bonds: Diese deutsche Banken führen neue Leitlinien ein

Der deutsche Genossenschaftssektor beschließt Richtlinien betreffend die Emission und vor allem die Haftung bei Additional Tier 1-Anleihen. Denn aufgrund des Institutssicherungssystems besteht die Gefahr, dass Moral Hazard betrieben wird.

© BVR

Der genossenschaftliche Bankensektor in Deutschland trifft Vorbereitungen für den Fall, dass Primärbanken aus der Finanzgruppe künftig AT1-Anleihen bei externen Investoren platzieren wollen. Mögliche Konflikte sollen von Anbeginn vermieden werden. Bislang haben sich die meist kleinen Institute bei solchen Emissionen zurückgehalten. Über diese Pläne berichtet Bloomberg News.

Der Verbandsrat des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat eine Richtlinie zur Emission von AT1-Anleihen beschlossen, die zum 1. Juli 2023 greifen soll. Entsprechende Informationen hat ein Sprecher auf Anfrage von Bloomberg bestätigt. Sie gilt grundsätzlich für alle Institute, die dem genossenschaftlichen Institutssicherungssystem in Deutschland angeschlossen sind.

Die Richtlinie definiert unter anderem, wer als Investor für AT1-Anleihen in Frage kommt und macht Vorgaben zu Informations- und Risikohinweisen. AT1-Papiere sind grundsätzlich höher verzinst, können dafür aber bei Investoren zu Verlusten oder Zahlungsausfällen führen, sollte eine Bank in Schieflage geraten. Das war unlängst bei der Credit Suisse Group der Fall.

Moral Hazard
Das Besondere bei den Genossenschaftsbanken: Sie versprechen sich über ihr Institutssicherungssystem, sich im Krisenfall gegenseitig aufzufangen. Vor diesem Hintergrund besteht mit Blick auf AT1-Papiere das Risiko von “Moral Hazard”, also moralischem Fehlverhalten, schreibt Standard & Poor’s in einer Analyse. AT1-Investoren könnten darauf setzen, dass das Sicherungssystem stets mögliche Verluste auffängt, merkt Bloomberg an.

Die Richtlinie soll S&P zufolge helfen, “Moral-Hazard”-Risiken abzumildern. Er werde deutlich gemacht, dass der BVR als Verwalter des Sicherungssystems nicht anstrebe, diskretionäre Zahlungen für AT1-Anleger zu schützen. Es würden nun Vorgaben gemacht, “die emittierende Banken verpflichten, AT1-Zahlungen zu überdenken, falls sie außerordentliche Unterstützung aus dem Sektor erhalten”, erklärte S&P weiter.

Zum genauen Zusammenspiel der Regeln für die AT1-Papiere und die Sektor-Unterstützung wollte sich der BVR nicht äußern.

Auch wenn die Richtlinie grundsätzlich für alle Gruppenmitglieder gilt, richtet sie sich in erster Linie an die über 700 Primärbanken in der Fläche, die bislang keine AT1-Papiere begeben haben. Die größeren Gruppenmitglieder DZ Bank und Münchener Hyp platzieren schon länger AT1-Anleihen.

Pläne von genossenschaftlichen Primärbanken, mit eigenen AT1-Anleihen in den Markt zu gehen, sind aktuell nicht bekannt.

Grundsätzlich allerdings kommt der Markt für AT1-Anleihen wieder in Schwung — wenige Wochen, nachdem die verordnete Abschreibung bei der Credit Suisse diese Nachrang-Papiere weltweit in den Keller geschickt hatte. Sumitomo Mitsui Financial Group begab vor wenigen Tagen AT1-Bonds über umgerechnet fast eine Milliarde Euro. (aa)

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