Logo von Institutional Money
| Regulierung

Bundeskabinett verabschiedet Entwurf für "Bafin-Stärkungsgesetz"

Der Wirecard-Skandal hat zu massiver Kritik an der Finanzaufsicht Bafin geführt. Die Regierung reagiert nun mit einem Gesetz, das der Behörde weiter reichende Befugnisse zumisst. Zudem sind auch Verschärfungen der Auflagen für Goldanlagen geplant.

© Coloures-Pic / stock.adobe.com

Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus dem Bilanzbetrug bei Wirecard und anderer Anlegerskandale gezogen. Das Bundeskabinett verabschiedete den Gesetzentwurf für das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG), das die Rechte der Finanzaufsicht Bafin ausweiten sowie die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfern gegenüber ihren Mandanten stärken soll. In dem Entwurf hat die Regierung zudem eine Änderung des Vermögensanlagegesetzes gepackt: Die Bafin soll ein Produktinterventionsrecht erhalten, um unlautere Anlagemodelle auf Basis von Gold und anderer Edelmetalle unterbinden zu können. Beweggrund für diesen Schritt war der Skandal um den Goldhändler PIM Gold.

Die meisten Punkte des Gesetzesvorhabens umfassen jedoch weitergehende Rechte der Aufsicht, die wegen ihrer Rolle bei der Causa Wircard massiv in der Kritik steht. Die Bafin soll unmittelbare Eingriffsbefugnisse gegenüber Unternehmen erhalten, auf die wesentliche Bereiche wie etwa Bank- oder IT-Funktionen ausgelagert werden. "Das erlaubt der Bafin eine effektivere Aufsicht auch dort, wo sich Unternehmen für wichtige Funktionen Dritter bedienen", heißt es in einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF).

Handelsverbote für Bafin-Mitarbeiter
Vor allem soll die Behörde nach dem Willen des Gesetzgebers künftig Durchsuchungs- und Beschlagnahmerechte bekommen. Dazu zähle auch die Möglichkeit, Anlass- und Verdachtsprüfungen durchzuführen. Behördenmitarbeiter sind von dem Gesetz übrigens auch betroffen: Nachdem bekannt geworden war, dass einige mit Wirecard-Aktien gehandelt hatten, sollen Bafin-Beschäftigte künftig privat nur sehr begrenzt mit Finanzinstrumenten handeln dürfen

Der 148 starke Gesetzentwurf umfasst zudem strengere Regeln für die Abschlussprüfung von Unternehmen. Dazu gehört, dass die Abschlussprüfer unabhängiger vom geprüften Unternehmen werden. Für Kapitalmarktunternehmen soll fortan eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren gelten. Zudem soll laut Entwurf die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wesentlich ausgeweitet werden. "Konkret heißt das, dass künftig für dasselbe Unternehmen neben der Prüfung Steuerberatungs- und Bewertungsleistungen nicht mehr erbracht werden dürfen", so das BMF.

Änderungen bei Goldanlagen
Der Entwurf sieht schließlich eine Einstufung bestimmter Edelmetall-Investments als Vermögensanlagen vor, für die damit eine Prospektplicht gelten soll. Konkret geht es nach Auskunft der Aufsicht um Konstellationen, bei denen nach Ende der Laufzeit Edelmetalle zusammen mit einer Zinszahlung in Geld oder weiteren Edelmetallen ausgekehrt werden. Ein Beispiel ist das Angebot von PIM Gold: "Dies würde zumindest gewissen Informationsasymmetrien zwischen Anbietern und Anlegern entgegenwirken, da die Anbieter den gebilligten Prospekt veröffentlichen müssen und dieser bei der Bafin hinterlegt wird", so die Behörde. Vor allem erhält die Behörde damit auch ein Produktinterventionsrecht. (jb)

Dieses Seite teilen