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Fondsstandortgesetz: "Inhalt wird ambitioniertem Namen nicht gerecht"

Der Bundesverband Alternative Investments begrüßt zwar die Initiative der Bundesregierung, den Fondsstandort Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen. Das Gesetzespaket erscheine aber eher wie ein Reparaturgesetz, mit dem offenkundige Versäumnisse aus der Vergangenheit bereinigt werden sollen.

Frank Dornseifer zum Referentenentwurf: "Leider enthält der Entwurf auch handwerkliche Mängel."
Frank Dornseifer zum Referentenentwurf: "Leider enthält der Entwurf auch handwerkliche Mängel."© Jens Hänsel

Mit dem vom Bundesfinanzministerium am 2. Dezember 2020 vorgelegten Referentenentwurf zum Fondsstandortgesetz werden diverse Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vorgeschlagen, unter anderem die Zulassung neuer Organisationsformen wie etwa geschlossener inländischer Spezial-AIF in der Form von Sondervermögen oder geschlossener Master-Feeder-Strukturen, aber auch die Einführung des neuen Fondstyps offenes Infrastruktur-Sondervermögen. Zudem soll die Kommunikation mit der BaFin weitestgehend auf elektronische Formate umgestellt werden, wodurch insbesondere auch mehr Flexibilität für Fondsverwalter bei Änderungen der Anlagebedingungen geschaffen werden soll. Darüber hinaus werden in Umsetzung einer EU-Richtlinie Regelungen für das sogenannte Pre-Marketing implementiert. Außerhalb des KAGB ist eine Änderung im Umsatzsteuergesetz vorgesehen: Die Management-Fee bei Wagniskapitalfonds soll – wie schon jetzt bei offenen Fonds üblich – von der Umsatzsteuer befreit werden.

"Seit Jahren tritt der BAI für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Alternative-Investments-Branche und deren Investoren ein", erklärt Frank Dornseifer, Geschäftsführer des Bundesverbands Alternative Investments (BAI) zu dem vorgelegten Gesetzentwurf. Dabei gehe es vor allem um mehr Flexibilität bei den Organisationsformen für alternative Investmentfonds, einem Gleichlauf von Aufsichts- und Steuerrecht und der Abstimmung mit anlagerelevanten Vorschriften für Investoren beispielsweise im Versicherungsaufsichtsrecht. "Dass nun ein Gesetz mit dem Namen Fondsstandortgesetz auf den Weg gebracht wird, ist aus unserer Sicht ein wichtiges Signal", fährt Dornseifer fort. "Der Inhalt des Gesetzespakets erscheint allerdings eher wie ein Reparaturgesetz, mit dem offenkundige Versäumnisse aus der Vergangenheit bereinigt werden sollen."

Ein programmatischer und visionärer Entwurf wäre erforderlich gewesen
Aus Sicht des BAI wäre gerade mit Blick auf den Umstand, dass wichtige Teile des Asset Managements bereits in andere Jurisdiktionen abgewandert sind, jetzt ein programmatischer und visionärer Entwurf erforderlich gewesen, der quasi aus einem Guss aufzeigt, wie der Fondsstandort Deutschland für das Jahr 2025 und darüber hinaus fit gemacht werden soll. Unverständlich ist für den BAI weiter, dass für den Entwurf lediglich zwei Wochen Konsultationszeit gewährt werden.

"Leider enthält der Entwurf auch handwerkliche Mängel, die den Entwurf entwerten, wie zum Beispiel die isolierte Steuerbefreiung für Wagniskapitalfonds, bei der nicht nur völlig unklar bleibt, welche Fonds konkret erfasst sein sollen, sondern die zudem offenkundig gegen EU-(Beihilfe-)Recht verstößt", stellt Dornseifer weiter fest. Noch fragwürdiger werde das Ganze, wenn man bedenkt, dass für andere Fonds, die zum Beispiel den deutschen Mittelstand finanzieren oder Infrastrukturprojekte, die Umsatzsteuerbefreiung nicht gelten soll. Gerade die Politik beschwöre immer wieder, dass diese Finanzierungen gestärkt und erweitert werden müssten. "Und nun dieser Fauxpas", wundert sich Dornseifer. "Sehr kritisch sehe ich zudem die Regelungen zum sogenannten Pre-Marketing. Hierdurch wird der Vertrieb an institutionelle Investoren unnötig bürokratisiert."

Dringender Anpassungsbedarf
Der BAI sieht daher dringenden Anpassungsbedarf nicht nur im Entwurf, sondern auch darüber hinaus, wie zum Beispiel im Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere. "Dort müssen zwingend auch Fondsanteile in den Anwendungsbereich einbezogen werden", so Dornseifer. "Denn auch hier sind andere Jurisdiktionen schon deutlich weiter, während in Deutschland die Diskussion dazu gerade in eine Sackkasse geraten ist." (hh)

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