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| Regulierung

Bafin untersagt Mitarbeitern alle "Insidergeschäfte"

Das Bundesfinanzministerium zieht Konsequenzen aus der Tatsache, dass einige Bafin-Beschäftigte auffallend rege mit der Wirecard-Aktie handelten. Behördenmitarbeiter dürfen keine Finanzinstrumente mehr von Gesellschaften kaufen oder verkaufen, für deren Aufsicht ihr Arbeitgeber zuständig ist.

© vege / stock.adobe.com

Die Finanzaufsicht Bafin hat ihren Mitarbeiten bis auf Weiteres verboten, bestimmte Aktien zu erwerben. Anlass sind anrüchige Geschäfte einiger Angestellter der Behörde mit dem Anteilschein des mittlerweile zahlungsunfähigen Zahlungsabwicklers Wirecard. Das meldet die Nachrichtenagentur "Reuters" unter Berufung auf Informationen aus dem Bundesfinanzministerium.

Gegen Wirecard ermittelt die Staatsanwaltschaft München wegen des Betrugsverdachts. Die Bafin steht wegen ihrer Passivität bei der Beaufsichtigung des Skandalunternehmens massiv in der Kritik. Erschwerend kommt hinzu, dass ausgerechnet Mitarbeiter der für die Kontrolle von Insidergeschäften zuständigen Bafin-Abteilung seit Anfang 2019 auf private Rechnung besonders rege mit der Wirecard-Aktie handelten.

Vorbild: Verhaltenskodex der Bundesbank
Der Schritt erfolgt im Zusammenhang mit den von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) angekündigten Verschärfungen der internen Regelungen, heißt es in der Reuters-Meldung. Das Verbot orientiere sich am Verhaltenskodex für das Bafin-Direktorium und die Bundesbank.

Finanz-Staatssekretär Jörg Kukies bestätigt die Änderungen gegenüber der Agentur: "Das ist ein guter und notwendiger Schritt, den die Bafin im Vorgriff auf unsere Reformpläne jetzt schon geht", wird Kukies zitiert. "Es ist unerlässlich, dass schon der bloße Anschein von Interessenskonflikten schnellstmöglich vermieden wird."

Handelsverbot für alle Finanzinstrumente – mit zwei Ausnahmen
Konkret gelten die Verbote künftig für verschiedene Finanzinstrumente, also Aktien, Anleihen und Derivaten von Unternehmen, die von der Behörde kontrolliert werden. Dabei reiche schon die Zuständigkeit für eine Tochtergesellschaft aus. Ferner gilt das Verbot für alle EU-Finanzunternehmen, auch wenn diese nicht unter die Kontrolle der Bafin fallen.

Investitionen in Fonds, auch ETFs, die bestimmte Indizes an der Börse abbilden, seien weiter möglich, müssten aber offengelegt werden. Bafin-Mitarbeiter soll so weiterhin die Möglichkeit zum Vermögensaufbau und zur privaten Altersvorsorge offenstehen. (jb)

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