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BaFin will einigen deutschen Banken wieder Dividendenzahlung gestatten

Deutschlands Finanzaufsicht wird informierten Kreisen zufolge wohl einigen kleineren Banken gestatten, wieder Dividenden auszuschütten. Infolge der Corona-Krise hatte die Europäische Zentralbank die Kreditwirtschaft gedrängt, zur Stärkung der Kapitalbasis von der Zahlung von Dividenden abzusehen.

Die EZB als oberste Bankenaufseherin für Großbanken beeinflusst mit Restriktionen bei der Dividendenausschüttung die Aktienkurse der Geldhäuser.
Die EZB als oberste Bankenaufseherin für Großbanken beeinflusst mit Restriktionen bei der Dividendenausschüttung die Aktienkurse der Geldhäuser.© Sergii Figurnyi / stock.adobe.com

Ausschüttungen könnten nun solchen Banken wieder ermöglicht werden, die nicht unter die direkte Aufsicht der EZB fallen und sowohl über ein gesundes Rentabilitätsniveau als auch ausreichende Kapitalpolster verfügen, hat Bloomberg aus informierten Kreisen erfahren. Die deutsche Aufsichtsbehörde stehe Dividendenzahlungen nach wie vor kritisch gegenüber, sehe sie aber bei kleinen, profitablen Banken als ein überschaubares Problem an, hieß es.

Kleine, gut kapitalisierte und profitable Banken dürfen ausschütten
Die BaFin erklärte auf Nachfrage, sie unterstütze nach wie vor sehr restriktive Dividendenzahlungen, auch über den Oktober hinaus. Ausschüttungen solle es nur geben, wenn das jeweilige Institut über eine “nachhaltig positive Ertragsprognose” verfüge und die Kapitalsituation “auch in einer anhaltenden Stressphase” weiterhin ausreichende Puffer aufweise.

Kurs beeinflussende EZB-Politik
Die Dividendenbeschränkungen sind ein Grund für die schwache Aktienkursentwicklung bei europäischen Finanztiteln in diesem Jahr. Die EZB hat bereits eingeräumt, dass ihre Strategie die Bewertungen beeinflusst. Die Zentralbank wollte sich zu den Dividendenplänen nicht äußern.

Von den insgesamt 1.717 Banken in Deutschland unterstehen 21 der Aufsicht durch die EZB. Die Zentralbank ist hauptsächlich für Banken zuständig, deren Bilanzsumme 30 Milliarden Euro übersteigt. Für die Aufsicht über kleinere Institute sind die nationalen Aufsichtsbehörden “in enger Abstimmung” mit ihr zuständig, wie es auf der EZB-Website heißt. (kb)

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