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Staatsfonds? Nein, danke! Lösung von Altersarmut durch Kraft der bAV

Die langfristige Sicherung des Rentensystems ist eine Herausforderung, der sich die künftige Bundesregierung gleich welcher Zusammensetzung stellen muss, meint man bei der aba, dem deutsche Fachverband für Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst.

Richard Nicka, stellvertretender Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung 
Richard Nicka, stellvertretender Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung © aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.

Dass die Zukunftssicherung des deutschen Rentensystems nicht ohne Stärkung der kapitalgedeckten Altersversorgung funktioniert, sei in unterschiedlicher Ausprägung schon in den Wahlprogrammen der möglichen Regierungsparteien zum Ausdruck gekommen, so die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V..

Absage an Staatsfondsmodelle als Allheilmittel
Ein Schub für die kapitalgedeckte Altersversorgung werde aber, so warnt die aba, mit Staatsfondsmodellen nicht gelingen. All diese Modelle, so Richard Nicka, stellvertretender Vorsitzender der aba im Rahmen einer Diskussionsrunde bei der aba-Herbsttagung der Fachvereinigung Pensionskassen in Bonn, ließen viele entscheidende Fragen offen. Die Schaffung eines weiteren Modells würde nicht zu Vorteilen führen, die man nicht auch innerhalb der bestehenden Modelle der betrieblichen Altersversorgung erreichen könne.

Stattdessen auf bewährte Strukturen setzen
Vielmehr stünden in der betrieblichen Altersversorgung, so Nicka, schon heute durchdachte und erprobte Systeme zur Verfügung. Über 20 Millionen Menschen vertrauten auch jetzt schon auf einen geeigneten, den aktuellen Bedingungen angepassten Förderrahmen. Statt neue Strukturen aufzubauen, die im Zweifel nur etwas anderes, nicht aber ein Mehr an Kapitaldeckung brächten, schlägt die aba daher vor, die betriebliche Altersversorgung zu stärken.

Vorgeschlagene Maßnahmen
Konkret bedeute dies, einen eigenständigen Zugang für alle Unternehmen zur reinen Beitragszusage zu ermöglichen und Hemmnisse abzubauen. Zudem sollte ein
rechtssicherer Rahmen für Zusagen mit einem Garantieniveau unter 100 Prozent geschaffen werden. Zudem sollten die bAV-Regeln generationengerecht gemacht und längst überfällige Korrekturen der bestehenden bAV, vor allem im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, vorgenommen werden.

bAV als geeignetes Mittel zur Vermeidung von Altersarmut
„Die betriebliche Altersversorgung kann einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut leisten. Die künftige Regierung hat es in der Hand, die Vorteile einer bAV noch weitaus mehr Menschen als heute zur Verfügung zu stellen und damit Altersarmut aktiv zu bekämpfen“, so Nicka. (kb)

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