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ESG-Regulierung: BVI befürchtet Umsetzungs-Chaos

Der deutsche Fondsverband appelliert eindringlich an die Bundesregierung: Sie solle die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um die europäischen Nachhaltigkeitsinitiativen sinnvoll aufeinander abzustimmen. Andernfalls werde der Trend zu nachhaltigen Anlagen eher gebremst als gestärkt.

Thomas Richter, BVI: "Um unsere Schlüsselrolle bei der nachhaltigen Unternehmensfinanzierung und nachhaltigen Geldanlage weiter ausbauen zu können, brauchen wir Regulierung, die selbst nachhaltig ist, das heißt widerspruchsfrei, praxistauglich und sinnvoll gestaffelt."
Thomas Richter, BVI: "Um unsere Schlüsselrolle bei der nachhaltigen Unternehmensfinanzierung und nachhaltigen Geldanlage weiter ausbauen zu können, brauchen wir Regulierung, die selbst nachhaltig ist, das heißt widerspruchsfrei, praxistauglich und sinnvoll gestaffelt."© José Poblete / FONDS professionell

Der BVI fordert die Bundesregierung auf, die EU-Regulierung zur Nachhaltigkeit während der Restzeit ihrer Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union neu zu justieren. Der Branchenverband unterstütze das Ziel der Regierung, "eine führende Rolle bei der Entwicklung von 'Sustainable Finance' zu übernehmen", heißt es in einem Positionspapier, das der Redaktion vorliegt.

Schlecht koordinierte EU-Regeln, die nicht ausreichend auf ihre Praxistauglichkeit getestet wurden, könnten jedoch dazu führen, dass "die gegenwärtige Innovationskraft im Bereich der nachhaltigen Geldanlagen geschwächt wird und die Nachhaltigkeit zu einer Compliance-Übung verkümmert", warnt der Verband in dem Papier. "Die Entwicklung innovativer nachhaltiger Anlagekonzepte würde dann eher im nicht-europäischen Ausland stattfinden."

Die Regierung solle sich daher für eine praktikable Regulierung aus einem Guss einsetzen. "Um unsere Schlüsselrolle bei der nachhaltigen Unternehmensfinanzierung und nachhaltigen Geldanlage weiter ausbauen zu können, brauchen wir Regulierung, die selbst nachhaltig ist, das heißt widerspruchsfrei, praxistauglich und sinnvoll gestaffelt", sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Sonst werde der Trend zu nachhaltigen Anlagen eher geschwächt als gestärkt.

Verschiebung der Offenlegungsverordnung gefordert
Bauchschmerzen bereitet dem Verband insbesondere der aktuelle Zeitplan für die Offenlegungsverordnung. Diese stelle Fondsgesellschaften "in der Praxis vor unlösbare Probleme". Bislang ist vorgesehen, dass die Verordnung am 10. März 2021 in Kraft tritt. Bis dahin müssen Fondsanbieter Vorlagen für Informationen zur Nachhaltigkeit in ihre Verkaufsprospekte aufnehmen. Diese Vorlagen werden von den EU-Aufsichtsbehörden entwickelt, liegen aktuell allerdings noch nicht einmal als Entwurf vor.

Die endgültige Fassung werde frühestens Ende Januar 2021 veröffentlicht, berichtet der BVI. "Den Fondsgesellschaften würden damit gerade einmal fünf Wochen Zeit bleiben, die neuen Vorgaben zu analysieren und die Anlegerinformationen anzupassen."

Da dies praktisch unmöglich sei, fordert der BVI, den Start der Offenlegungsverordnung auf den 1. Januar 2022 zu verschieben. "Das ist sinnvoll, weil zu diesem Termin auch weitere Informationspflichten nach der Taxonomie in Kraft treten sollen", argumentiert der Verband. "Im Sinne einer koordinierten Gesamtlösung sollten auch die Vorgaben für die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen im Vertrieb nach Mifid II und der IDD ab 1. Januar 2022 gelten", so der BVI.

Was darf als nachhaltiges Produkt gelten?
Der Verband weist außerdem darauf hin, dass in den verschiedenen EU-Regelwerken bislang uneinheitlich geregelt ist, was als nachhaltiges Produkt gilt. So stelle beispielsweise die geplante Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Anlegers andere Anforderungen an nachhaltige Produkte als die Offenlegungsverordnung.

"Dadurch scheiden bestimmte Produkte aus dem Vertrieb an Kunden mit Interesse an nachhaltigen Anlagen aus, obwohl sie alle Anforderungen der Offenlegungsverordnung in Bezug auf ökologische oder soziale Merkmale erfüllen und sich damit als 'ESG', 'SRI' oder ähnlich bezeichnen dürfen", so der BVI. Das konterkariere das Ziel, Transparenz und Orientierung im Angebot nachhaltiger Geldanlagen zu schaffen.

Datenlücken in der ESG-Berichterstattung schließen
Der BVI plädiert außerdem dafür, die anstehende Reform der EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (NFDR) zu nutzen, um die Datenlücken in der ESG-Berichterstattung zu schließen. "Taxonomie und Offenlegungsverordnung stellen hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Fondsgesellschaften und Portfoliounternehmen", betonen die Experten. Die Berichterstattung der Unternehmen sollte daher alle Informationen zur Nachhaltigkeit umfassen, die die Anleger aufgrund der EU-Vorgaben benötigen, was bisher nicht der Fall sei. Die Berichtspflicht solle zudem auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU gelten, wenn ihre Aktien an einem regulierten Markt in der EU notiert sind. (bm)

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