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EU-Taxonomie: BVI für abgestimmte Berichtsfristen

Der BVI plädiert in seiner Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission dafür, die nach der EU-Taxonomie-Verordnung jeweils für Fonds und Portfoliounternehmen geltenden Fristen für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen bereits ab Einführung der neuen Vorgaben besser aufeinander abzustimmen.

BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter
BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter© José Poblete / FONDS professionell

Nach derzeitiger Rechtslage müssen Fonds, die nach der Verordnung zur EU-Taxonomie als nachhaltig vermarktet werden, ab 1. Januar 2022 unter anderem berichten, wie hoch der taxonomiekonforme Anteil von Investitionen in ökologisch nachhaltige Aktivitäten im Portfolio ist. Dafür benötigen die Fondsgesellschaften entsprechende Daten von den Portfoliounternehmen. Zumindest große börsennotierte Unternehmen müssen künftig den Anteil ihrer taxonomiekonformen wirtschaftlichen Aktivitäten in ihrer nicht-finanziellen Berichterstattung offenlegen, allerdings wohl erst für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Die Berichte der Portfoliounternehmen wären damit für die Fondsgesellschaften nicht vor 2023 verfügbar, also über ein Jahr nach Inkrafttreten der Offenlegungspflichten für Fonds.

Die Fonds könnten damit in der Einführungsphase der Taxonomie-Vorgaben ihre eigenen Offenlegungspflichten zunächst mangels Daten nicht rechtzeitig erfüllen und müssten im Zweifel allein deswegen im ersten Jahr bzw. in den ersten Jahren nach Einführung der EU-Taxonomie null bzw. nahezu null Prozent Übereinstimmung mit deren Kriterien melden.

Fristangleichungen gefordert
Um das zu verhindern, fordert der BVI eine möglichst weitgehende Angleichung der Fristen von Beginn an. Dies ließe sich über die derzeit geplanten Durchführungsbestimmungen (Level-2-Vorgaben) zur EU-Taxonomie erreichen.

Außerdem plädiert der Verband dafür, seitens der EU den Aufbau allgemein zugänglicher Datenbanken zu fördern, die neben Unternehmensdaten auch Verbrauchs- und Energiekennzahlen von Immobilien enthalten. (kb)

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