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EdRAM kommentiert die EU-Taxonomie für grüne Wirtschaft

Für Jean-Philippe Desmartin von Edmond de Rothschild Asset Management (EdRAM) ist die EU-Taxonomie für eine grüne Wirtschaft eine dringend notwendige Verpflichtung. Es gibt aber auch Verbesserungsbedarf, meint der EdRAM-Nachhaltigkeitschef.

Jean-Philippe Desmartin, Head of Responsible Investment, Edmond de Rothschild Asset Management (EdRAM)
Jean-Philippe Desmartin, Head of Responsible Investment, Edmond de Rothschild Asset Management (EdRAM)© EdRAM

Die Europäische Union will bis 2050 klimaneutral werden und die Finanzierung grüner Infrastruktur beschleunigen. Dafür braucht es ein großes Rahmenwerk. Daher hat Anfang 2020 die EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen ihre Ziele zur Finanzierung der Energiewende und des ökologischen Wandels klar formuliert und will die Investitionen in grüne Infrastruktur fördern.

„Entsprechende Anlageinstrumente existieren zum Teil bereits seit Jahrzehnten, grüne Themenfonds und Green Bonds sind in den vergangenen zehn Jahren dazugekommen und haben sich schnell durchgesetzt“, erinnert Jean-Philippe Desmartin, Head of Responsible Investment, Edmond de Rothschild Asset Management (EdRAM) in einer aktuellen Kommentierung des EU-Aktionsplans.

Einheitliche Terminologie definiert
Neu in der Ökoklassifizierung für nachhaltige Wirtschaftstätigkeit ist dagegen eine gemeinsame Sprache innerhalb der Europäischen Union (EU), die insbesondere Vorwürfe des so genannten Greenwashing begrenzen und sogar vermeiden soll. Die Verpflichtung der EU (mit Ausnahme Polens) komm laut Desmartin zur rechten Zeit, denn um dem Klimanotstand zu begegnen und bis 2050 kohlenstoffneutral zu werden, sind in den kommenden zehn Jahren deutlich höhere Investitionen in grüne Infrastruktur notwendig.

Die grüne Liste ist komplex – und bisher unvollständig
Im Juni 2019 hatte die EU-Kommission einen komplexen, 414 Seiten langen Bericht vorgestellt und Ende des Jahres 2019 die wichtigsten Merkmale der grünen Liste festgelegt, die zwischen 2020 und 2022 nach und nach vervollständigt und umgesetzt werden soll. Insgesamt sei nach Ansicht Desmartins die Strategie der EU-Kommission kohärent.

Der Bericht listet detailliert die Wirtschaftstätigkeiten auf, die die Umsetzung der sechs europäischen Umweltziele fördern: Bekämpfung des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft einschließlich Abfallrecycling, Vermeidung und Reduzierung von Umweltverschmutzung sowie biologische Vielfalt.

Eine Wirtschaftstätigkeit gilt dann als nachhaltig, wenn sie zu mindestens einem der sechs Ziele beiträgt und die anderen nicht beeinträchtigt.

„Wahrscheinlich wird die Liste der EU-Kommission auch Mindestanforderungen in Bezug auf soziale Standards und Governance-Kriterien enthalten, in naher Zukunft will die Kommission zudem entschieden, ob die beiden wichtigsten Energieträger, Erdgas und Kernenergie, als Übergangstechnologien erhalten bleiben sollen oder nicht“, kündigt Desmartin an.

Unternehmen werden in die Pflicht genommen
Eine erhebliche Hürde für Anleger besteht durch die mangelnde Verfügbarkeit von Daten und Informationen zur ökologischen Klassifizierung von Produkten und Dienstleistungen. Nach den europäischen Richtlinien müssen börsennotierte Unternehmen in der EU mit mehr als 500 Mitarbeitern jedoch den Anteil ihres Umsatzes und ihrer Investitionen ausweisen, die der grünen Klassifizierung der EU entsprechen.

„Das ist eine gute Nachricht und der Beginn einer Lernkurve für Emittenten, Anleger und die europäische Aufsichtsbehörde. EU-Investoren müssen transparent und konkret nachweisen, wie sie die grüne Liste im Sinne der UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (UNPRI) in ihre Umweltfonds und darüber hinaus in ihre ESG-Strategie integrieren“, freut sich Desmartin.

Baut die EU ihre Führungsposition aus?
Öffentliche Investoren (zum Beispiel die Europäische Zentralbank und die Europäische Investitionsbank) sowie private Anleger (institutionelle Investoren und Vermögensverwalter) in der EU haben als erste die Chance der grünen Liste erkannt und bereiten sich bereits auf die Integration in den Jahren 2021-2022 vor. Auch außerhalb der EU stößt das Thema auf Interesse, vor allem in Nachbarländern wie der Schweiz. Die EU schließt nicht aus, die grüne Liste zur Stärkung ihrer Führungsrolle in Sachen Klimaschutz zu nutzen. „Ob dies tatsächlich geschieht, wird sich zeigen. In diesem Zusammenhang wird der Umgang globaler Akteure am Finanzmarkt mit dem Thema interessant zu beobachten sein“, erklärt Desmartin abschließend. (aa)


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