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Pimco gibt Ausblick auf die bevorstehende EZB-Sitzung

Was die EZB am kommenden Donnerstag verkünden könnte, arbeitet Pimco in einer Analyse heraus. Vor allem was die zukünftige Behandlung von Fallen Angels anbelangt, wird es wahrscheinlich spannend.

© Marlene Awaad / Bloomberg

Institutionelle Investoren werden am Donnerstag genau hinhören, was der EZB-Rat nach seiner Sitzung verkünden wird. Auch wenn nach Ansicht von Konstantin Veit, Leitender Portfolio Manager Euro-Staatsanleihen bei Pimco, davon auszugehen sei, dass der EZB-Rat seine Bereitschaft, alles Notwendige zu tun, abermals bekräftigen wird und es bei der April-Sitzung keine weitreichende geldpolitische Entscheidungen getroffen werden: Gleichwohl haben die Währungshüter die Gelegenheit, die Behandlung von „Fallen Angels“ – also von Unternehmen, die jüngst auf Ramschniveau herabgestuft wurden – in ihren diversen Programmen zum Aufkauf von Vermögenswerten zu klären. "Dabei erwarten wir, dass sie der Prozyklitiät mit einem „Grandfathering“ im Einklang mit den jüngsten Anpassungen des Sicherheitenrahmens die Stirn bieten werden", erklärt Veit.

Unsicheres Umfeld
Während die Aufkaufprogramme und die großzügigen Liquiditätsspritzen der EZB ceteris paribus eine Stütze für europäische Spread-Anlagen bieten, kennzeichnet sich das aktuelle Umfeld laut Veit nach wie vor durch i) einen unsicheren makroökonomischen Ausblick, ii) Fragezeichen über der Reaktionsfunktion der Zentralbank und iii) mangelnde Klarheit darüber, ob die gewählten Regierungsvertreter früher oder später in ausreichender Weise und Dimension auf die Krise antworten werden. Veit hat sich in seinem Kommentar Gedanken zu folgenden Themen gemacht:

Leitzinsen
Pimcos Erachtens steht eine Senkung der Leitzinsen nach wie vor nicht oben auf der To-do-Liste der EZB, daher rechnet Pimco auf absehbare Zeit mit einem unveränderten Leitzinsniveau. Die Einschätzung von EZB-Direktorin Isabel Schnabel, dass Zinssenkungen vermutlich nicht in der Lage sind, die Stimmung und das Funktionieren des Marktes in einer Zeit zu unterstützen, in der die Rentabilität der Banken durch die Krise bereits zusätzlich unter Druck geraten dürfte, scheint im EZB-Rat großen Zuspruch zu finden. "Während die Währungshüter sich diese Option weiterhin vorbehalten und betonen werden, dass Zinssenkungen Teil ihres Instrumentariums bleiben, sind wir unverändert der Überzeugung, dass es im Euroraum vorerst keine wesentlich niedrigeren Leitzinsen geben dürfte", erklärt Veit.

PEPP
Aus Sicht der Europäischen Notenbanker ist das Pandemie-Notfallprogramm zum Aufkauf von Vermögenswerten (PEPP) das Mittel der Wahl, und Pimco nimmt an, dass es im Zeitablauf Anpassungen bezüglich seines Umfangs und seiner Zusammensetzung geben wird.

Die Aufkäufe werden mindestens bis zum Jahresende getätigt und beinhalten sämtliche Vermögensklassen, die für eine Teilnahme am bestehenden Aufkaufprogramm (APP) zugelassen sind. Dabei wäre es nur zu einfach, den derzeitigen Finanzrahmen des PEPP-Programms von 750 Milliarden Euro aufzustocken, und der EZB-Rat hat seine Entschiedenheit wiederholt betont, die Aufkaufprogramme je nach Bedarf auszuweiten. 750 Milliarden Euro entsprechen rund sechs Prozent des BIP in der Eurozone, und während es eine stattliche Zahl ist, gibt es durchaus noch Raum nach oben.

Etwas schwieriger wäre es laut Veit wohl, zusätzliche Vermögensklassen in das Programm einzubeziehen, obgleich die EZB bereits ihrer Bereitschaft Ausdruck verliehen hat, die Zusammensetzung der Aufkäufe gleichfalls anzupassen. "Doch während das Sitzungsprotokoll ihrer Zusammenkunft am 18. März 2020 nahelegt, dass eine Aufnahme zusätzlicher Vermögensklassen von internen Erwägungen abhängt, glauben wir weder, dass derartige Entscheidungen sehr kurzfristig getroffen werden, noch dass der aktuelle Finanzrahmen von 750 Milliarden Euro schon diese Woche aufgestockt wird", merkt Veit an.

Risiko einer Herabstufung: Daher Grandfathering
Eine notwendige Voraussetzung, die ein Wertpapier für eine Aufnahme in eines der EZB-Aufkaufprogramme erfüllen muss, ist üblicherweise, dass es als notenbankfähige Sicherheit definiert ist. Die EZB hat ihren Sicherheitenrahmen unlängst angepasst, um zu gewährleisten, dass die Banken über ausreichend Anlagewerte verfügen, die sie im Eurosystem als Sicherheiten hinterlegen können. Auf diese Weise können sie an liquiditätszuführenden Operationen teilnehmen und die Wirtschaft weiter mit Liquidität versorgen.

Ein Teil dieser Übung war ein so genanntes Grandfathering, im Rahmen dessen marktfähige Sicherheiten sowie deren Emittenten, die den Mindestbonitätsanforderungen am 7. April 2020 entsprachen, einen Aufschub ihrer Notenbankfähigkeit erhalten – für den Fall, dass sich ihre Bonitätsbewertungen verschlechtern, solange die Bonitätsnoten auf oder über einem gewissen Niveau (BB) bleiben.

Dahinter steckt die Idee, die Auswirkungen potenzieller Bonitätsherabstufungen auf die Verfügbarkeit von Sicherheiten abzuschwächen. "Unseres Erachtens ist damit der Weg geebnet, diese Regeln auch auf die Aufkaufprogramme anzuwenden, was nächste Woche kommuniziert werden könnte. Entsprechend würde die EZB unverändert „Fallen Angels“ aufkaufen, die nach dem 7. April 2020 herabgestuft wurden und mindestens mit BB bewertet bleiben, was jedoch nicht als Vorläufer breit gefächerter und wahlloser Ankäufe von Hochzinsanleihen zu interpretieren ist", erklärt Veit abschließend. (aa)

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