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Greensill-Krise schlägt deutscher Kleinstadt ins Kontor

Die Probleme der Greensill Bank könnten der deutschen Stadt Monheim 38 Millionen Euro kosten. Denn die Stadt hatte bei der Bank Festgelder liegen. Die Greensill-Pleite könnte aber auch andere Kommunen treffen, die Negativzinsen vermeiden wollten.

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Wieder einmal treffen die Folgen einer globalen Finanzkrise eine deutsche Kleinstadt: Monheim am Rhein droht der Ausfall von 38 Millionen Euro, die sie bei der Bremer Greensill Bank AG angelegt hatte. Im Niedrigzinsumfeld versprach diese vergleichsweise hohe Zinssätze. Nun wurde das Institut von der Bafin geschlossen, der Mutterkonzern wackelt, berichtet Bloomberg.

Monheim wird damit zum ersten namhaften deutschen Opfer der Krise um den australischen Finanzier Lex Greensill und seinen gleichnamigen Konzern. Der geriet diese Woche aus der Spur, nachdem Zweifel am Wert der von ihm vermittelten Lieferkettenfinanzierungen aufkamen, in die auch die Einlagen der Greensill Bank wanderten. In London verhandelt Greensill Capital über einen Teilverkauf und bereitet eine Insolvenz vor.

Negativzinsen zwingen Kämmerer ins Risiko
Bürgermeister Daniel Zimmermann hat am Donnerstag die Ratsmitglieder der 40.000-Einwohner-Stadt zwischen Köln und Düsseldorf über den Fall informiert. Eine Sonderprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt sei eingeleitet, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte. “Es könnte sein, dass der komplette Ausfall des angelegten Geldes droht. Wir verfolgen nun die Untersuchungen der Bafin”, erklärte Zimmermann.

Wie der Bürgermeister in einem Telefoninterview mit Bloomberg erklärte, hat die Stadt in insgesamt fünf Tranchen zwischen Sommer 2020 und Januar 2021 in Greensill investiert. Dabei handelte es sich überwiegend um Festgelder mit einer Laufzeit zwischen drei Monaten und zwei Jahren. Die Anlagen seien nach Beratungen durch Finanzberater erfolgt.

Laut der vom Rat beschlossenen Anlagenrichtlinie darf die Stadtverwaltung eigentlich nur bei solchen Banken Geld anlegen, die einlagengesichert und damit vor Ausfall geschützt sind. Zwar ist die Greensill Bank der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zugeordnet und dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Gebietskörperschaften wie Städte sind allerdings explizit von Entschädigungen ausgenommen.

Verstoß gegen Anlagerichtlinien?
“Um Negativzinsen zu vermeiden, hatte die Stadt teilweise dennoch Geld bei Privatbanken angelegt. Wir prüfen nun, ob diese Geldanlagen einen Verstoß gegen die städtische Anlagerichtlinie darstellen”, so Zimmermann. In einer Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses sollen am kommenden Dienstag der Fall sowie alle anderen Anlageprodukte der Stadt gezielt geprüft werden.

Weitere Kommunen wahrscheinlich betroffen
So wie Monheim könnte es auch anderen Städten ergangen sein. Der Sicherungsfonds erwartet, dass er maximal drei Milliarden Euro auszahlen müsste, falls die Bafin den Entschädigungsfall erklären würde, erfuhr Bloomberg aus informierten Kreisen. Einige hundert Millionen Euros an Einlagen seien nicht durch den Fonds versichert. Ein Großteil dieser Geld stamme von Kommunen.

Der Bankenverband erklärte, sein Prüfungsverband habe die Bafin bereits Anfang 2020 auf die Probleme der Greensill Bank hingewiesen. “Der Prüfungsverband überwacht die Mitgliedsbanken und setzt die Regeln. Das Management der Greensill Bank hat sich offensichtlich nicht an diese Regeln gehalten. Dies gilt vor allem für die von dem Institut forcierte Ausweitung des Geschäftsvolumens”, erklärte ein Sprecher.

Die von Zimmermann genannten Finanzberater der Stadt Monheim gaben sich zugeknöpft. Die CC Gesellschaft für Geld- und Devisenhandel bestätigte eine Geschäftsbeziehung mit Greensill Bank, wollte aber zu Einzelheiten keine Stellung nehmen. Witt GmbH & Co. KG wollte sich überhaupt nicht äußern.

Die Bafin hatte in einer forensischen Sonderprüfung festgestellt, dass die Greensill Bank nicht in der Lage ist, den Nachweis über die Existenz von einigen bilanzierten Forderungen zu erbringen. Ein Moratorium habe angeordnet werden müssen, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern, so die Bafin. (aa)

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