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Deutsche Bank kann Geldwäsche-Verfahren ad acta legen

Das Geldhaus ist in viele juristische Verfahren verwickelt. Die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Geldwäscheskandal bei der Danske Bank wurden nun gegen eine Zahlung von 13,5 Millionen Euro eingestellt.

© Krisztian Bocsi / Bloomberg

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Deutschen Bank im Zusammenhang mit dem Geldwäscheskandal bei der Danske Bank mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Der zwischenzeitlich erhobene Vorwurf der Beihilfe zur Geldwäsche ist damit ausgeräumt, wie das Kreditinstitut mitteilt. Allerdings hat die immer noch größte Bank Deutschlands eine Geldbuße über 13,5 Millionen Euro wegen nicht rechtzeitig abgegebener Geldwäscheverdachtsmeldungen akzeptiert.

"Damit haben wir die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt jetzt geschlossen. Mit dem Verfahrensabschluss ist klar, dass es keine strafrechtlichen Verfehlungen seitens der Deutschen Bank oder ihrer Mitarbeiter gab. Wir haben von Anfang an vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft kooperiert", sagt Stefan Simon, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bank.

Verwicklung in Geldwäscheskandal
Hintergrund der Ermittlungen und der Zahlungen sind die Tätigkeit des Frankfurter Hauses als Dienstleister für die Danske Bank, die in einen der größten Geldwäscheskandale Europas verwickelt ist, wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet. So seien über Filialen der größten dänischen Bank in Estland zwischen 2007 bis 2015 verdächtige Zahlungen in einem Volumen von 200 Milliarden Euro abgewickelt worden. Die Deutsche Bank hatte selbst 1,1 Millionen Transaktionen als verdächtig gemeldet.

In der Vergangenheit wurden mehrfach Probleme der Bank bei der Geldwäschebekämpfung bekannt. So hatte die deutsche Finanzaufsicht Bafin dem Haus aufgetragen hat, bis Sommer 2019 rund 20.000 Akten von besonders riskanten Kunden im Investmentbanking zu aktualisieren. Bis Mitte 2020 muss sie weitere 40.000 Akten prüfen. Für nochmals 90.000 Kunden hat sie bis Sommer 2021 Zeit. Zudem schickte die Behörde Ende 2018 einen Sonderbeauftragten in die Bank. Dieser soll darüber wachen, dass das größte deutsche Finanzinstitut "interne Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" umsetzt sowie "Allgemeine Sorgfaltspflichten" einhält. (jb)

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