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Union Investment über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Christian Kopf, Leiter Portfoliomanagement Renten und Mitglied des Union Investment Committee, hält den neuen Wirtschaftsstabilisierungsfonds für eine richtige Maßnahme. Zu sicher sollten sich aber Investoren damit nicht fühlen, denn der Teufel steckt im Detail.

Christian Kopf, Union Investment
Christian Kopf, Union Investment© Union Investment

"Die Corona-Pandemie hat schwere wirtschaftliche Folgen. Es ist daher wichtig und richtig, die Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft zu lindern. Dazu zählt, profitable Unternehmen mit funktionierenden Geschäftsmodellen vor einer krisenbedingten Insolvenz zu schützen. Davon werden wir letztlich alle profitieren. Die Einrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ist darum richtig und sinnvoll", erklärt Christian Kopf, Leiter Portfoliomanagement Renten und Mitglied des Union Investment Committee, in einer Aussendung Hauses.

Etabliertes Instrument
Der WSF lässt Kopf zufolge eine Reihe von Instrumenten zu. Eines davon ist die Möglichkeit, dass Unternehmen staatlich garantierte Anleihen zur Refinanzierung ausgeben können. Sie sind vergleichbar mit staatlich garantierten Bankanleihen, die bereits während der Finanzkrise genutzt werden konnten. Die Garantie wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Anleihen mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren gegeben. "Positiv zu werten ist, dass dies auch für kleinere Unternehmen möglich ist", betont Kopf.

Die Risikoprämien für solche garantierten Unternehmensanleihen dürften sich Kopf zufolge im Bereich von supranationalen oder Emittenten mit öffentlichem Auftrag oder öffentlichen Anteilseignern (SSA) bewegen. Aus der Erfahrung staatlich garantierter Bankanleihen zeigt sich, dass sich die Staatsunterstützung besonders für Adressen mit schwächeren Kreditratings ausgezahlt hat. Sie haben vom besseren Kreditrating des unterstützenden Staates überproportional profitiert. "Als Investor können wir uns deshalb vorstellen, bei entsprechenden Konditionen solche Anleihen zu erwerben", kündigt Kopf an.

Staatsgarantie ist kein Blankoscheck
Investoren, die den Konzernen Fremdkapital in Form von Anleihen zur Verfügung gestellt haben, werden über so eine Maßnahme erleichtert sein. Der Staat kann jetzt verhindern, dass Unternehmen in die Insolvenz rutschen. Doch ein Blankoscheck für Investoren sei das nicht, warnt Kopf. So kann es je nach Ausgestaltung der staatlichen Unterstützung durchaus sein, dass bestehende Schulden hinter die neuen Verpflichtungen des Staates treten. Dies geschieht nachvollziehbarerweise zum Schutz des Steuerzahlers: Sollte es doch zu einer Insolvenz kommen, würden seine Forderungen gegenüber dem Unternehmen zuerst bedient.

Die Staatsgarantien sollten nach Ansicht Kopfs allerdings zeitlich befristet sein. Denn werden solche Garantien zu lange aufrechterhalten, geht damit das Potenzial für eine Wettbewerbsverzerrung und übermäßiges Eingehen von Risiken einher. Dies zeigte sich bei den staatlich garantierten Bankanleihen in Folge der Finanzkrise 2008.

"Zentral ist auch, dass ein Exit-Mechanismus aufgesetzt wird. Dieser soll sicherstellen, dass die Unterstützung möglichst schnell entfällt, sobald die Refinanzierungsfähigkeit über den Markt wieder gegeben ist. Damit lassen sich auch mögliche Wettbewerbsverzerrungen vermeiden", empfiehlt Kopf abschließend. (aa)

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