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Nachhaltigkeitsfonds: BVI kann BaFin zum teilweisen Einlenken bewegen

Der deutsche Fondsverband BVI hat die Aufsichtsbehörde BaFin dazu bewogen, den Entwurf der Leitlinien für nachhaltige Fonds an einigen Punkten zumindest etwas zu entschärfen. Trotzdem ist noch viel Überzeugungsarbeit hinter den Kulissen notwendig, um eine realitätsfremde Regulierung zu vermeiden.

Thomas Richter, BVI
Thomas Richter, BVI© José Poblete / Institutional Money

Die deutsche Fondsbranche kann zumindest ein wenig durchatmen. Denn der BVI beurteilt
den jüngsten BaFin-Entwurf der Leitlinien für nachhaltige Investmentvermögen als spürbare Verbesserung gegenüber der inoffiziellen Vorversion vom April. „Die BaFin hat viele unserer Bedenken berücksichtigt, dennoch sind noch nicht alle kritischen Punkte ausgeräumt“, erklärt
Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, in einer Aussendung von Dienstag.

Regulierungsversagen zumindest teilweise vermieden
Als eine der wichtigsten Verbesserungen sieht der BVI, dass die realitätsfremden Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Immobilien gestrichen wurden. Diese wären in der Praxis nicht erreichbar gewesen, so dass Immobilienfonds grundsätzlich nicht als nachhaltige Fonds hätten aufgelegt werden können. Weitere Verbesserungen zur Vorversion sind etwa die stärkere Berücksichtigung der EU-Regulierung und ein Bestandsschutz für bereits genehmigte Fonds.

Quote noch immer zu hoch, Deutschland droht Schaden
Die Senkung der Mindestquote für Investitionen in nachhaltige Vermögensgegenstände von 90 auf 75 Prozent reicht laut BVI jedoch nicht aus. Auch dieser geringere Anteil ist in der Praxis mangels ausreichend geeigneter Anlagen kaum umsetzbar. Aufgrund der immer noch zu hohen Quote von 75 Prozent sei die Gefahr noch nicht gebannt, dass neue nachhaltige Fonds in Luxemburg aufgelegt werden und damit der Fondsstandort Deutschland Schaden nimmt.

Die BaFin hätte damit der Strategie der Bundesregierung, Deutschland zum führenden Standort für nachhaltige Finanzprodukte zu machen, einen Bärendienst erwiesen, hält der BVI fest.

Nationaler Alleingang ist kostspielig, Kooperation sinnvoll
Obwohl der BVI die Verbesserungen gegenüber dem ersten Vorschlag begrüßt, betrachtet er den Alleingang der BaFin als kontraproduktiv. Um das Grünwaschen zu verhindern, sei es dem BMF gelungen, die Marktteilnehmer, bestehend aus Sustainable-Finance-Beirat, Verbraucherschützern, BaFin, BVI sowie den Verbänden der Banken und Zertifikateanbieter, an einen Tisch zu bringen.

Vielversprechender Dialog
Ziel ist es, das Zielmarktkonzept der Verbände, die Nachhaltigkeitsampel der Bundesregierung und die BaFin-Leitlinien konzeptionell zusammenzuführen und aufeinander abzustimmen. Die Gespräche laufen vielversprechend. Der BVI will sich in diesem Zusammenhang weiter dafür einsetzen, dass möglichst schnell eine für den Standort Deutschland bessere Lösung gefunden wird als die vorgestellten Leitlinien der BaFin sie darstellen.

Green Washing: Deutsche Fondsbranche hält sich zurück
Der BVI hat sich laut eigenen Angaben sowohl in seinen Stellungnahmen zur Offenlegungsverordnung als auch bei der Erstellung des Zielmarktkonzepts nachdrücklich gegen das Grünwaschen eingesetzt.

Ein Blick in andere europäische Länder zeigt auch, dass die deutschen Fondsgesellschaften bei der Selbsteinstufung von Artikel-8- und Artikel-9-Fonds sehr zurückhaltend sind. Lediglich zehn Prozent des gemanagten Fondsvermögens entfallen auf solche Produkte. In Frankreich seien es über 40 Prozent. (aa)

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