Logo von Institutional Money
| Regulierung

Kabinett ebnet Weg für E-Fonds – mit Abstrichen

Bei der Auflage von digitalen Wertpapieren schreitet Deutschland voran. Das Kabinett verabschiedete einen Gesetzesentwurf, der die Ausgabe von elektronischen Anleihen ermöglicht. Die Regierung nahm sogar noch Fonds mit auf – allerdings mit einer empfindlichen Einschränkung.

© fotomek / stock.adobe.com

Das Bundeskabinett hat seinen Entwurf für das Gesetz zu elektronischen Wertpapieren abgesegnet – und an einer entscheidenden Stelle erweitert. Denn gegenüber dem bislang vorliegenden Referentenentwurf soll neben elektronischen Anleihen auch die Auflage von digitalen Fondsanteilen möglich sein. Allerdings kommt die Ergänzung mit einer einschneidenden Einschränkung: Bei E-Fonds soll die Ausgabe über eine Blockchain nicht zulässig sein – anders als bei Anleihen.

Damit schlägt die Regierung zwar einen für die hiesige Asset-Management-Industrie prinzipiell erfreulichen Weg ein. Denn die Erfordernis einer Globalurkunde aus Papier, die in einem Safe eingelagert werden muss, fällt künftig weg. Allerdings räumt das Kabinett damit letztendlich nur eine antiquierte Hürde aus dem Weg. Der Entwurf bleibt weit hinter den Erwartungen der Branche zurück. Als "Minimalschritt" bezeichnet ein Beobachter die neue Version des Gesetzesentwurfs.

"Richtiger Schritt im Sinne der Digitalisierung"
Denn ein echter Fortschritt wäre die Möglichkeit gewesen, Fondsanteile mithilfe der Distributed-Ledger-Technologie ausgeben zu können. "Wir begrüßen, dass der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren nun auch Fondsanteilscheine berücksichtigt", heißt es in einer Stellungnahme des Branchenverbandes BVI. "Die Ermöglichung von elektronischen Fondsanteilscheinen ist ein richtiger Schritt im Sinne der Digitalisierung."

Um jedoch den Fondsstandort Deutschland zu stärken und insbesondere im Wettbewerb mit Domizilen wie Luxemburg oder Liechtenstein nicht weiter ins Hintertreffen zu geraten, fordert die Branche ein forscheres Tempo. "Perspektivisch sollten sowohl elektronische als auch Krypto-Fondsanteile erlaubt werden, um die technologische Zukunftsfähigkeit des Kapitalanlagegesetzbuchs sicherzustellen", formuliert es der BVI.

"Bereits jetzt die gesetzlichen Weichen stellen"
Beobachter vermuten hinter der Zurückhaltung der Bundesregierung zu Fonds auf Blockchain-Basis Sorgen mit Blick auf die Risiken, welche die Einführung so einer neuen Technologie für Privatanleger bergen kann. Der Verbraucherschutz sei höher gewichtet worden, heißt es. Die Fondsbranche fürchtet wiederum, dass das Gesetz wegen der Bundestagswahlen im nächsten Jahr nicht mehr so schnell wieder aufgeschnürt wird – und in der Zwischenzeit andere Standorte mit einer freundlicheren Regulierung an Deutschland vorbeiziehen.

So schlägt der Branchenverband BVI als Kompromiss vor, dass zumindest für einen Teilbereich wie Spezialfonds "bereits jetzt die gesetzlichen Weichen gestellt werden, damit die Fondsindustrie in die Lage versetzt wird, in einem angemessenen Rahmen mit Krypto-Fondsanteilen Erfahrungen zu sammeln", heißt es in der Stellungnahme.

Anbieter gerüstet
Technologisch sind hierzulande bereits einige Anbieter für die Auflage von Fondsanteilen per Distributed-Ledger-Technologie gerüstet. Universal-Investment etwa verkündete jüngst den Start einer entsprechenden Plattform, die sogar den Vertrieb bis hin zu Privatanlegern gewährleisten könnte. Die Privatbank Hauch & Aufhäuser wiederum gründete eine Krypto-Kapitalverwaltungstochter. (ert)

Dieses Seite teilen