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Hauck & Aufhäuser-Geschäftsführer: "Einziges Hemmnis ist Regulierung"

Die Privatbank gründete jüngst eine Asset-Management-Tochter, die Investments in Bitcoin & Co. bieten soll. Geschäftsführer Patrick Karb erläutert im Interview, was die Frankfurter genau vorhaben und welche Rolle die überraschend progressive Regulierung in Deutschland spielt.

Patrick Karb, Hauck & Aufhäuser
Patrick Karb, Hauck & Aufhäuser© Hauck & Aufhäuser

Deutschland als Vorreiter bei der Digitalisierung: Dies scheint nur schwer vorstellbar. Tatsächlich präsentierte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Einführung von elektronischen Wertpapieren regeln soll. Bereits Ende vergangenen Jahres hatte das Parlament eine Gesetzesänderung beschlossen, welche die Verwahrung von Krypto-Werten regelt. Diese Schritte ebnen den Weg zu rein digitalen Fondsanteilen, meint Patrick Karb von der Privatbank Hauck & Aufhäuser. Karb ist Geschäftsführer der neu gegründeten Digital-Tochter Hauck & Aufhäuser Innovative Capital. Im Interview erläutert er die Pläne seines Hauses.


Herr Karb, nimmt Deutschland mit dem Gesetzentwurf zu elektronischen Wertpapieren eine Vorreiterrolle bei Krypto-Investments ein?
Patrick Karb: Ich bin überrascht von dem Tempo, das der deutsche Gesetzgeber vorlegt. Es freut uns, dass der Entwurf in dieser Detailgenauigkeit so rasch vorliegt. Der Entwurf gilt als richtungsweisend. Die Gleichstellung von elektronischen und urkundenbasierten Wertpapieren ist sehr lobenswert. Der Anspruch einer technologieneutralen Regulierung ist sehr zu begrüßen. Deutschland bringt sich damit definitiv in eine gute Ausgangsposition.

Rückt die Auflage von Fonds auf der Basis der Blockchain-Technologie in Sichtweite?
Karb: Zwar stehen in dem Entwurf zunächst Anleihen im Fokus, aber zumindest in unspezifischer Form werden auch Aktien und Investmentfondsanteile erwähnt. Ich hoffe, dass in der nächsten Fassung schon Näheres hierzu zu lesen ist.

Lassen sich Fonds überhaupt schon auf Krypto-Basis auflegen?
Karb: Das einzige Hemmnis bei der Tokenisierung von Fondsanteilen ist die Regulierungsseite. Die Technologie ermöglicht mittlerweile alles. Der Gesetzgeber wird allerdings ein genaues Augenmerk auf die Entwicklung legen, bevor er digitale Werte über Publikumsfonds für die besonders schützenswerten Verbraucher öffnet.

Wie sieht es auf Vertriebsseite aus?
Karb: Für den Vertrieb von tokenisierten Fondsanteilen müsste ebenfalls die Regulierung nachziehen. Dies wäre wie bislang auch nur Akteuren mit entsprechender Vertriebszulassung erlaubt. Zudem muss natürlich sichergestellt werden, dass Anleger die vorgeschriebenen Dokumente erhalten, die Geeignetheit ermittelt und die Geldwäscheprüfung sowie die Legitimation abgeschlossen wurden. Da wäre es natürlich gut, wenn dies ebenfalls in digitaler Form möglich wäre. Ideal dazu wären digitale Identitäten, also gebündelte Informationen über eine Person in digitaler Form basierend auf Blockchains.

Und inwieweit können heute schon Investmentfonds in digitale Werte wie Bitcoin investieren?
Karb: Bei regulierten Publikumsfonds ist es nicht direkt möglich, in elektronische Wertpapiere zu investieren. Dazu müsste auch das Kapitalanlagegesetzbuch nachziehen. Möglich ist heute bislang nur das Investment in digitale Werte über Derivate oder Zertifikate. Bei Spezialfonds sind hingegen direkte Investments in digitale Vermögenswerte zulässig.

Ihr Institut gründete jüngst eine Tochtergesellschaft, die auf digitale Investments spezialisiert ist. Was genau steckt dahinter?
Karb: Hauck & Aufhäuser Innovative Capital ist bei der Bafin als registrierter Alternativer Investmentfondsmanager zugelassen und darf somit Spezial-AIFs auflegen, allerdings nicht als Sondervermögen. Wir planen die Auflage eines Pilot-Fonds, der rein in digitale Assets investiert. Neben Bitcoin und anderen Payment-Token soll der Fonds auch in Utility- und Investment-Token anlegen.

Geht Ihr Haus dieses Projekt alleine an?
Karb: Nein, wir arbeiten mit dem Fintech Kapilendo zusammen, das eine Zulassung als Krypto-Verwahrer beantragt hat. Kapilendo wird auch der Krypto-Verwahrer unseres Fonds. Allerdings entspricht ein Krypto-Verwahrer rechtlich nicht einer Verwahrstelle nach dem Kapitalanlagegesetzbuch. Hier muss der Gesetzgeber auch noch nachschärfen beziehungsweise gemäß der Technologie einen adäquaten Rahmen schaffen.

Stößt Ihr Vorhaben auf Interesse?
Karb: Wir haben sehr viele und gute Rückmeldungen erhalten. Wir wollen damit bei professionellen und institutionellen Investoren das Vertrauen schaffen, damit diese über bekannte Vehikel sowie Strukturen und Partner in Krypto-Assets investieren können. Mit dem ersten Mandat wollen wir lernen. Wir konzentrieren uns dabei daher auf eine ausgeglichene Mischung der Investments und streben eine stabile Wertentwicklung an. Wir können uns aber vorstellen, ein zweites Mandat aufzulegen, dass stärker auf eine hohe Performance ausgerichtet ist.

Ihr Haus bestimmt selbst die Investmentstrategie?
Karb: Ja, bei den Pilot-Fonds übernehmen wir das Management selbst. Perspektivisch sehen wir unseren Platz aber als Service-Plattform-Anbieter. Denn unsere größten Kunden sind Fonds-Initiatoren. Ihnen wollen wir auch die Auflage von Krypto-Fonds ermöglichen. Hier sehen wir einen großen Markt, denn bislang gibt es auf dem deutschen Markt keinen entsprechenden regulierten Anbieter für die Administration und Verwahrung von Krypto-Fonds.

Vielen Dank für das Gespräch. (ert)

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