Logo von Institutional Money
| Regulierung

Elektronische Wertpapiere: Gesetzentwurf ist da, das sagen Experten

Das Finanz- und das Justizministerium haben ein Gesetz ausgearbeitet, das die Ausgabe elektronischer Wertpapiere ermöglicht. In der Finanzbranche findet der Entwurf großen Anklang. Die Regeln gelten zunächst zwar nur für Anleihen, doch Aktien und Fonds sollen folgen.

Der Entwurf zur Regelung von elektronischen und Krypto-Anleihen der Bundesregierung stößt auf breite Zustimmung. Dies berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). Das Bundesfinanz- und das Justizministerium hatten diese Woche einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die erforderliche Wertpapierurkunde durch eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister ersetzt werden kann. Weiterhin soll ein elektronisches Wertpapier dieselbe Rechtswirkung wie ein klassisches Wertpapier entfalten. Damit erhalten Investoren den gleichen Eigentumsschutz. Zunächst sieht der Entwurf nur die Einführung elektronischer Anleihen vor. Aktien und Investmentfondsanteile sollen aber künftig ebenfalls erfasst werden.

Wichtige Unterscheidung
Der "FAZ" zufolge unterscheidet der Gesetzentwurf zudem zwischen elektronischen Wertpapieren und Krypto-Wertpapieren.

Bei elektronischen Wertpapieren sei ein Zentralregister vorgesehen, das etwa die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream führen könnte. Diese lagert auch die bislang erforderlichen Globalurkunden.

Bei Krypto-Anleihen wiederum seien dezentrale Register auf Blockchain-Basis möglich. Lediglich für Bundesanleihen existiert bereits eine Ausnahme für eine rein elektronische Emission. Was wichtige Branchenvertreter dazu sagen, können Sie obiger Bildergalerie entnehmen. (ert)/(aa)

Dieses Seite teilen