Logo von Institutional Money
| Regulierung

Bilanzierung „grüner“ Finanzinstrumente wirft Fragen auf

Die Nachfrage nach „grünen“ Finanzprodukten steigt ebenso wie ihr Angebot. Mittlerweile ist eine Vielzahl unterschiedlich ausgestalteter „grüner“ Finanzierungen am Markt. Deren Bilanzierung wurde nach Meinung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) wenig Beachtung geschenkt.

Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW
Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW© IDW

Der im März 2018 veröffentlichte EU-Aktionsplan „Finanzierung des nachhaltigen Wachstums“ bildet die Grundlage für die im „European Green Deal“ angekündigte und Anfang Juli 2021 veröffentlichte „Renewed Sustainable Finance Strategy“ der Europäischen Kommission, nach der u.a. das Ziel verfolgt wird, Kapitalflüsse verstärkt in nachhaltige Investitionen umzulenken und damit ein nachhaltigeres und integratives Wachstum zu erreichen. Das IDW unterstützt diese Bestrebungen. Es werden aber klare Regelungen für die bilanzielle Abbildung dieser Art von Finanzierungen benötigt, sagt das Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V..

Stark wachsender Markt
Der Markt für sog. „grüne“ Finanzierungen wächst sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite. Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass der Gesetzgeber für Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Kapitalmarkt sorgt. „Die Notwendigkeit politischer und regulatorischer Entwicklungen ergibt sich unter anderem aus den Bedenken von Emittenten und Investoren wegen möglicher Reputationsrisiken bei einer unzutreffenden „grünen Etikettierung“ von bestimmten Finanzinstrumenten, wegen der Ungewissheit über die Art der finanzierbaren Projekte oder auch wegen den komplexen und potentiell kostspieligen Berichtsverfahren und externen Prüfungen“, sagt Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. Mit der Veröffentlichung der EU-Taxonomie, dem ersten „grünen“ Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, und dem kürzlich veröffentlichten Vorschlag für einen EU Green Bond Standard hat die EU-Kommission wichtige Schritte unternommen, um einerseits Anlegern zu helfen, hochwertige „grüne“ Anleihen zu erkennen und andererseits die Emission dieser Anleihen zu erleichtern.

Verwirrende Vielfalt braucht feste Bilanzierungs- und Berichterstattungsregeln
„Allerdings dürfen auch Fragen der Bilanzierung und Berichterstattung – sowohl aus Sicht der Investoren als auch aus Sicht der Emittenten – nicht außer Acht gelassen werden“, so Naumann. Es ist vor allem die Vielfalt der „grünen“ Finanzprodukte, die Bilanzierende und deren Abschlussprüfer vor Herausforderungen stellt. „Die Bandbreite reicht von Finanzinstrumenten, die sich kaum von einer klassischen Darlehensfinanzierung unterscheiden, bis hin zu Instrumenten mit einer umfassend „grünen“ Ausgestaltung“, erläutert Naumann. Es gibt beispielsweise sogenannte Green Bonds oder Green Loans, die vorsehen, dass der Erlös der Emission in nachhaltige Projekte investiert wird, aber auch Instrumente, die eine Variabilität des Zinssatzes in Abhängigkeit von der Entwicklung von einem oder mehreren Nachhaltigkeitsfaktoren aufweisen. Aus Investorensicht steht vor allem die Würdigung der Zahlungsstrombedingung (SPPI) im Rahmen der Klassifizierung von „grünen“ finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9 im Mittelpunkt der Betrachtung, weil damit insbesondere über eine Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten entschieden wird. Auf der Passivseite ist die Analyse auf eingebettete und abspaltungspflichtige Derivate für die Emittenten von „grünen“ Finanzierungen von besonderer Relevanz.

Fehlende Vorschriften moniert
Derzeit enthalten weder die IFRS noch das Handelsrecht Vorschriften, welche sich speziell mit der Bilanzierung dieser Art von Finanzinstrumenten auseinandersetzen. Das IDW Knowledge Paper „Bilanzierung von „grünen“ Finanzierungen“ zeigt zum einen die derzeitigen Herausforderungen bei der bilanziellen Abbildung dieser neuen Art von Finanzierungen auf und liefert zum anderen erste Anregungen für eine weitergehende Diskussion. Aus Sicht von Naumann ist diese Diskussion unter Beteiligung der verschiedenen Adressatengruppen der Rechnungslegung und auch der Ersteller solcher Informationen dringend zu führen, damit eine transparente und vergleichbare Darstellung von „grünen“ Finanzinstrumenten in den Abschlüssen der Unternehmen gewährleistet ist. Auch darf die Komplexität gegebenenfalls neuer Rechnungslegungsregeln nicht zu groß werden. (kb)

Dieses Seite teilen