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Bayerischer Verfassungsgerichtshof entschied über Mietenstopp

Das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof als unzulässig erklärt. Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA), der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, ist über den Richterspruch sehr erleichtert.

Dr. Andreas Mattner, ZIA
Dr. Andreas Mattner, ZIA© ZIA

Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs von Donnerstag, der das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" für unzulässig erklärt hat, kommentiert ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner wie folgt: „Wir begrüßen diese Entscheidung. Dies ist ein erster Hinweis darauf, wie der Mietendeckel in Berlin juristisch ausgehen könnte"

Zahlreiche Gutachten haben laut Mattner bereits bestätigt, dass die Bundesländer nicht über die Gesetzgebungskompetenz verfügen, regionale Mietendeckel einzuführen. Zudem wird damit sowohl gegen die Eigentumsgarantie als auch gegen die grundgesetzlich gewährleistete Vertragsfreiheit beider Mietvertragsparteien verstoßen. Neben diesem abzulehnenden Eingriff in die Privatautonomie wären jahrelange Rechtsstreitigkeiten die Folge.

"Angespannte Wohnungsmärkte werden entlastet, wenn schneller geplant und gebaut wird, um das Wohnungsangebot zu vergrößern“, empfiehlt Mattner abschließend. (aa)

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