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Neuberger Berman von UN PRI als "Leader 2020" ausgezeichnet

Die UN-Initiative „Principles for Responsible Investment“ (PRI) zeichnet Neuberger Berman als „PRI Leader 2020“ aus. Der unabhängige US-amerikanische Vermögensverwalter ist damit einer von nur 20 Assetmanagern, die die „Leader“-Auszeichnung erhalten haben.

Jonathan Bailey, Neuberger Berman
Jonathan Bailey, Neuberger Berman© Neuberger Berman

Große Auszeichnung für Neuberger Berman: Der unabhängige US-amerikanische Vermögensverwalter wird von der UN-Initiative „Principles for Responsible Investment“ (PRI) als „PRI Leader 2020“ ausgezeichnet und in die PRI Leaders‘ Group aufgenommen. Außerdem erhält Neuberger Berman von den PRI in allen Assetklassen die Bestnote A+ für die ESG-Integration in die eigenen Investmentprozesse. Darüber informiert Neuberger Berman per Aussendung.

"Leader"-Auszeichnung ist schwer zu bekommen
Zur Erinnerung: 2020 zeichnet die UN-Initiative erstmals auch Assetmanager als „PRI Leader“ aus; bis letztes Jahr war dies noch den Eigentümern der Assets vorbehalten. Die „Leader“-Auszeichnung erhielten nur 20 der über 2.400 Vermögensverwalter, die die PRI unterzeichnet haben.

Dazu schreiben die Principles for Responsible Investment: „In die Leaders‘ Group nehmen wir Unterzeichner auf, die Vorreiter im verantwortlichen Investieren sind. Damit wollen wir unter anderem auf deren Aktivitäten und Initiativen aufmerksam machen. Wir machen uns anhand der Berichterstattung der Unterzeichner und anderer Bewertungskriterien ein Bild davon, wer beim nachhaltigen Investieren ausgezeichnete Arbeit leistet, sowohl insgesamt als auch beim jeweiligen Jahresthema.“

2020 ist das von den PRI definierte Jahresthema die Klimaberichterstattung.

Neuberger Berman hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um ein Leader in der Klimaberichterstattung zu werden. Im Portfoliomanagement beinhaltet dies unter anderem folgende Maßnahmen:

1. Neuberger Berman führte eine unternehmensweite Klimastrategie gemäß der „Task Force on Climate-related Financial Disclosure“ (TCFD) ein. Verantwortlich für die Umsetzung und deren Kontrolle ist der Vorstand.

2. Für alle Investmentteams werden Climate-Value-at-Risk-Szenarioanalysen durchgeführt. Die CVaR-Kennziffern werden ins Kunden-Reporting aufgenommen.

3. Die CVaR-Kennziffern fließen auch in die unternehmenseigenen ESG-Ratings ein, um physische Risiken und Übergangsrisiken auf Unternehmensseite genau beurteilen zu können.

4. Anhand der CVaR-Kennziffern und der aggregierten Positionsgrößen werden die wichtigsten Kandidaten für ein umfassendes Engagement ermittelt.

5. Für ETFs und UCITS sowie die in den USA zugelassenen Investmentfonds wurden Mindeststandards für den Ausschluss von Kohleunternehmen umgesetzt.

Höchstwerte erhalten
Außerdem erhielt Neuberger Berman wie schon im vergangenen Jahr Höchstwerte in allen PRI-Kategorien zur ESG-Integration. Der Assetmanager erhielt die Bestnote A+ für die ESG-Gesamtstrategie und die Corporate Governance. Auch für alle Assetklassen, für die Neuberger Berman einen Bericht eingereicht hatte, wurde die ESG-Integration mit der Bestnote A+ bewertet und liegt damit in allen Kategorien über dem Vergleichsgruppenmedian.

Bei 75 Prozent des von Neuberger Berman verwalteten Vermögens sind ESG-Faktoren integriert.

„Wir freuen uns sehr, dass die PRI uns für unsere Klimastrategie in allen Assetklassen als Leader auszeichnen – für die Einschätzung, Bewertung und das Management von Klimarisiken und Klimachancen und für die Berichterstattung darüber", erklärt Jonathan Bailey, Head of ESG Investing bei Neuberger Berman. „Schon seit mehreren Jahren fließen Klimaszenario-Analysen in die Investmentprozesse aller Assetklassen ein. Physische Risiken und Übergangsrisiken sind einer der Schwerpunkte unseres Engagements bei Portfoliounternehmen. Dazu zählt auch unsere NB25+ Abstimmungsinitiative. Auf Initiative unserer Portfoliomanager haben wir Ausschlussregeln für den Kraftwerkskohlebergbau und den Ausbau von Kohlekraftwerken formuliert, die wir jetzt umsetzen. Unsere Investmentexperten sehen hier keine wirtschaftliche Grundlage für Neuanlagen.“ (aa)

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