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HVB erleichtert Stiftungsgründungen

Die Hypovereinsbank bietet Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen aber auch wohlhabenden Privatkunden jetzt die Möglichkeit an, schon mit relativ kleinen Beträgen eine Stiftung ins Leben zu rufen.

Marion Höllinger, Privatkundenvorständin der Hypovereinsbank
Marion Höllinger, Privatkundenvorständin der Hypovereinsbank© HVB

Die Hypovereinsbank (HVB) baut ihr Angebot im Bereich Stiftungsmanagement aus, wie das Unternehmen mitteilt. Mit der neu gegründeten Stiftung "Hypovereinsbank Stiftergemeinschaft" bietet das Münchner Institut ab sofort bundesweit Privatkunden, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen mehrere Möglichkeiten an, schon mit relativ kleinen Beträgen eine Stiftung im eigenen Namen oder für einen bestimmten Zweck ins Leben zu rufen. Zum Kreis möglicher Stifter zählen Kunden, die mit ihrem Vermögen zu Lebzeiten oder mit ihrem Erbe gemeinnützige oder kirchliche Zwecke nachhaltig fördern möchten.

"Gerade im Hinblick auf die Erbengeneration und deren Wunsch zu nachhaltigem Engagement und Investieren ist der Start unserer eigenen Stiftergemeinschaft ein Beleg auch für unsere regionale Kundennähe", erklärt Marion Höllinger, Privatkundenvorständin der Hypovereinsbank. Schließlich unterstütze der Stiftungszweck häufig gerade regionale Projekte.

Mit geringem Aufwand Gutes tun
Unter dem Dach der HVB-Stiftergemeinschaft bieten sich den Kunden mehrere Varianten zur aktiven Teilhabe: per Spende, Zustiftung, Projektfonds oder Stiftungsfonds. Vor allem die Projekt- und Stiftungsfonds ermöglichen es, bereits mit geringem Aufwand im Stiftungswesen aktiv zu werden.

Bei der Errichtung eines Stiftungsfonds legen die Stifter den Förderrahmen fest und können dann jährlich neu entscheiden, welche Organisationen eine Ausschüttung erhalten sollen. Wenn Stifter die langfristige Unterstützung nur einer Organisation aus ihrem gestifteten Vermögen wünschen, biete sich ein Projektfonds, schreibt die Bank in ihrer Pressemitteilung. Eine Zustiftung wird dem allgemeinen Grundstockvermögen der Stiftergemeinschaft zugeordnet. Die Erträge aus der Vermögensanlage werden für die Förderung der Satzungszwecke eingesetzt. (am)

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