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DWS: Ex-Nachhaltigkeitschefin gibt (vorerst) klein bei

Desiree Fixler verzichtet im Streit mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber auf eine erneute Klage gegen ihre Entlassung. Sie akzeptiert ihre Niederlage vor einem deutschen Arbeitsgericht. Ganz aufgeben will die ehemalige ESG-Beauftragte aber nicht.

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Die im Zwist ausgeschiedene Ex-Nachhaltigkeitschefin der DWS, Desiree Fixler, zieht im Streit mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber nicht in die nächste Instanz. "Wir haben uns entschieden, das Urteil nicht anzufechten", sagte Fixlers Anwältin der Wirtschaftszeitung "Handelsblatt". Fixler hatte gegen ihren Rausschmiss bei der Fondstochter der Deutschen Bank geklagt und im Januar vor dem Frankfurter Arbeitsgericht eine Niederlage erlitten.

Die ESG-Beauftragte hatte nach ihrer Entlassung der DWS vorgeworfen, sich in Fragen des nachhaltigen Investierens besser darzustellen, als es der Fall sei. Die "Greenwashing"-Affäre erschütterte das Fondshaus und versetzte die Branche in Aufruhr. Die DWS weist die Vorwürfe unverändert zurück. Keine der Anschuldigungen habe Substanz. Die US-Börsenaufsicht SEC, das US-Justizministerium und die deutsche Finanzaufsicht Bafin prüfen den Fall.

Beginn der Probezeit
Fixler war nur wenige Monate nach ihrem Arbeitsantritt entlassen worden. Vor Gericht argumentierte die ehemalige Nachhaltigkeitschefin, dass die DWS nicht innerhalb der sechsmonatigen Probezeit die Kündigung ausgesprochen habe. Fixler sei vielmehr schon vor ihrem offiziellen Arbeitsbeginn für das Haus tätig gewesen, so die Begründung. Das Arbeitsgericht ließ dies aber nicht gelten und bezog sich für den Beginn der Probezeit auf den im Arbeitsvertrag vereinbarten Termin.

Ihre Mandantin sei sehr enttäuscht von der deutschen Justiz und habe sich nun entschieden, mögliche Ansprüche weiter in den USA zu verfolgen, sagt Fixlers Anwältin dem "Handelsblatt". Sie gehe davon aus, dass sie dort einen besonderen Schutz genieße. Als sogenannte Whistleblowerin habe Fixler Verfehlungen der DWS beim Thema nachhaltige Geldanlage aufgezeigt. (ert)

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