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| Regulierung

Steuerberater-Pensionskasse muss in den Run-off

Der jahrelange Rechtsstreit um die Zukunft der Deutschen Steuerberater-Versicherung ist beendet: Die Bafin schickt die kapitalschwache Kasse endgültig in den Run-off. Damit ist ein Neugeschäft nicht mehr erlaubt.

© Bafin

Die Finanzaufsicht Bafin hat der Deutschen Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs (DSV) endgültig die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen. Das geht aus einer Mitteilung der Behörde vom Freitag (21. Januar) hervor.

Die Bundesanstalt hatte die Erlaubnis schon im Februar 2020 widerrufen. Das Unternehmen konnte damals seine Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und hatte daraufhin einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt, der aus Sicht der Bafin unzureichend war. Seither gab es verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen, da die DSV gegen den Bafin-Bescheid Widerspruch eingelegt und nach dessen Ablehnung Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht hatte.

Neugeschäft konnte in dieser rechtlichen Schwebesituation nicht mehr gezeichnet werden. Die Kasse konzentrierte sich bereits auf den Bestand und ist praktisch mit dessen Abwicklung befasst ("interner Run-off"). Dasselbe ist der Kölner Pensionskasse und deren Schwester Pensionskasse der Caritas widerfahren.

DSV zieht Klage zurück
Dieser Schwebezustand ist nun beendet. "Der Bescheid ist mit Ablauf des 31. Dezember 2021 bestandskräftig geworden", heißt es in der Bafin-Mitteilung. "Damit kann die DSV keine Rechtsmittel mehr einlegen", sagte ein Sprecher auf Nachfrage der Redaktion. Wie die DSV selbst mitteilt, hat sie die Klage zurückgezogen.

Der Betrieb des Versicherungsgeschäfts ohne die erforderliche Erlaubnis stelle eine Straftat dar, informiert die Behörde. Die DSV darf also endgültig keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen und bestehende Versicherungsverträge weder verlängern noch erhöhen (nach Paragraf 304 Absatz 5 VAG).

Allerdings darf und muss sie die Bestände weiter verwalten und betreuen. "Der Entzug der Geschäftserlaubnis hat keinerlei Auswirkungen auf bestehende Versicherungsverträge", betont das Unternehmen in seiner Mitteilung.

Einschnitte für Versicherte
Zum Hintergrund der Misere: 2019 musste die DSV einen bilanziellen Fehlbetrag von 140 Millionen Euro im Jahresabschluss 2018 ausgleichen und wendete satzungsgemäß eine Sanierungsklausel an. Im Zusammenhang mit der Ende 2019 beschlossenen Sanierung gab es für Versicherte massive Einschnitte bei den Leistungen.

Rund 6.100 von insgesamt fast 8.200 Rentnern und Anwärtern von drei verbreiteten Tarifen ("Alter Tarif"; "Tarif 2000"; "Tarif 2000 plus") wurde der Garantiezins ab 2019 für die nächsten 20 Jahre auf 2,25 Prozent gekürzt – ein Minus zwischen 1,0 und 2,75 Prozentpunkten. (dpo)

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