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Bafin zieht Schlinge um Pensionskasse in Schieflage enger

Noch existiert die Pensionskasse der Steuerberater. Wie lange noch, steht aber in den Sternen. Die Finanzaufsicht Bafin hat nun die offiziell die Abwicklung angeordnet. Allerdings kann sich die Pensionskasse mit rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.

© itakdalee / stock.adobe.com

Die Finanzaufsicht Bafin hat der kriselnden Deutschen Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG (DSV), die Geschäftserlaubnis entzogen. Die Entscheidung der Behörde fiel schon am 6. Februar, offiziell erhielt die in Köln ansässige Pensionskasse die Nachricht aber erst am 12. Februar 2020. Damit hat die Aufsicht ihren Mitte November 2019 angedrohten Schritt umgesetzt, wie aus einer Ad-hoc-Mitteilung der DSV hervorgeht.

Der offizielle Grund für die drastische Maßnahme der Bafin ist der Mitteilung zufolge deren Weigerung, den von der DSV vorgelegten Finanzierungsplan zu genehmigen. Diesen hatte die Pensionskasse vermutlich Mitte 2019 eingereicht. Die Aufsicht hatte nämlich bereits im Oktober bekannt gegeben, dass sie diesen nicht akzeptieren würde – also vor rund vier Monaten.

Widerspruch bis Mitte März möglich
Doch noch ist für die DSV nicht aller Tage Abend: Denn die Behörde hat der Meldung zufolge nicht die sofortige Vollziehbarkeit ihres Bescheides verfügt. Daher sei dieser noch nicht rechtskräftig. Zudem hat das Vorsorgewerk mit Sitz in Bonn angekündigt, rechtliche Schritte gegen diese Anordnungen der Bafin zu prüfen. Für diesen Widerspruch hat sie gemäß Paragraf 70 Verwaltungsgerichtordnung einen Monat Zeit, also spätestens bis zum 12. März 2020. Wie es danach weitergeht, bleibt abzuwarten.

Der Grund für die Ankündigung der Bafin ist ein massiver Fehlbetrag in der Bilanz aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes. 2018 betrug dieser 158 Millionen Euro. Daher kann das Vorsorgewerk auch die gesetzliche vorgeschriebene Solvabilitätsquote (SCR) nicht erfüllen. Diese besagt, dass die Eigenmittel eines Vorsorgewerkes ausreichend hoch sein müssen, um im Ernstfall alle Verpflichtungen gegenüber Kunden erfüllen zu können. Aber auch bei den DSV-Eigenmitteln klafft eine Lücke.

Kein Neugeschäft
Die Entscheidung der Aufsicht führt der Mitteilung zufolge ferner dazu, dass die Pensionskasse keine neuen Verträge mehr abschließen darf, ältere können weder erhöht noch verlängert werden. Das hatte die Bafin der DSV schon im November verboten. Ältere Verträge müssen aber weitergeführt werden. Die DSV hatte daraufhin am 16. Dezember beschlossen, die Leistungen für alle Vertragsinhaber zu kürzen. Betroffen sind davon auch Personen, die bereits eine Rente der Steuerberater-Pensionskasse beziehen.

Die Schieflage der DSV hat auch Konsequenzen für Käufer einer von ihr begebenen Nachranganleihe. In ihrer Mitteilung heißt es unmissverständlich, dass die Gläubiger erst dann ihr investiertes Kapital wiedersehen werden, wenn alle anderen Gläubiger und vor allem die Versicherungsnehmer ausbezahlt sind.

Die DSV ist nicht die einzige Pensionskasse, die mit dem Rücken zur Wand steht. Die Pensionskasse der Caritas und die mit ihr verbundene Kölner Pensionskasse haben ihren Versicherten bereits Leistungen gekürzt. Neue Kunden erhalten nur noch Betriebsrentenverträge, die über die R+V laufen. Insgesamt stehen deutschlandweit derzeit mehr als 30 betriebliche Vorsorgeeinrichtungen unter besonderer Beobachtung der Bafin. (jb)

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