Logo von Institutional Money
| Regulierung

Solvency-II-Review: Licht und Schatten im Vorschlag der EU-Kommission

Vor wenigen Wochen hat die EU-Kommission ihren lang erwarteten Vorschlag für die Überarbeitung des seit 2016 gültigen Aufsichtsregimes Solvency II vorgelegt. Dieser enthält bereits deutliche Verbesserungen zum ursprünglichen Konzept der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA.

Dr. Maximilian Happacher, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), ist hauptberuflich Mitglied des Vorstands der ERGO Lebensversicherung AG
Dr. Maximilian Happacher, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), ist hauptberuflich Mitglied des Vorstands der ERGO Lebensversicherung AG© ERGO Group

Nichtsdestotrotz gebe es aus aktuarieller Perspektive weiterhin Nachbesserungsbedarf, sagt Dr. Maximilian Happacher, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), anlässlich der Herbsttagung der Vereinigung in Stuttgart.

Erfreulich ist der Kommissionsansatz zum sogenannten Zinsrisiko
Dieses soll künftig sachgerechter bewertet werden. Bislang sah die Solvency-II-Standardformel vor, dass negative Zinsen nicht noch weiter fallen können. Diese Annahme des Modells wurde in den vergangenen Jahren von der Realität überholt und soll nun korrigiert werden. „Dies ist vor dem Hintergrund der anhaltenden Tiefzinssituation folgerichtig“, so Dr. Happacher. Ebenso positiv ist aus Sicht der Aktuare, dass sich die Messung des Zinsrisikos künftig an den tatsächlich beobachtbaren Kapitalmarktentwicklungen in tiefen, liquiden und transparenten Märkten orientieren soll. Das Risiko aus dem nur über ein Modell ermittelten sogenannten extrapolierten Teil orientiert sich an einer volkswirtschaftlich begründeten langfristigen Zinserwartung – der Ultimate Forward Rate (UFR).

DAV begrüßt den Erhalt der Übergangsmaßnahmen bis 2032
„Ohne diese wären die Versicherungen gezwungen, ihre Anlagestrategie zum Nachteil von Versicherungsnehmenden und Unternehmen kurzfristig umzustellen“, erläutert Dr. Happacher. Ein dritter wichtiger Aspekt aus seiner Sicht: „Der Klimawandel wird unser Geschäftsmodell sehr stark beeinflussen. Von daher müssen die damit verbundenen Herausforderungen in der Risikobewertung der Naturgefahren frühzeitig betrachtet werden.“

Klimawandel
Die sich verendernde Risikobewertung unterstützt der Review-Vorschlag durch entsprechende Ergänzungen in der Solvency-II-Direktive. „Damit können die notwendigen Anpassungen kontinuierlich mit Augenmaß geschehen und der Wandel in der Risikoeinschätzung basierend auf aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen berücksichtigt werden“, betont Dr. Happacher.

Wo es Nachbesserungsbedarf gibt
Dieser betrifft vor allem die sogenannte Extrapolationsmethode für die Zinsstrukturkurve. Die EU-Kommission schlägt nun einen tiefgreifenden Methodenwechsel zur Prognose der langfristigen Zinsentwicklungen im Zeithorizont jenseits von 20 Jahren ab heute vor. „Die neue Berechnungsmethode hätte große Nachteile für die Kunden sowie die Unternehmen, da es dadurch zu unnötigen Instabilitäten kommen könnte und die Gefahr besteht, dass die Versicherungen kurzfristig ihre Kapitalanlagen umbauen müssten – beides zum Schaden aller Stakeholder“, führt Dr. Happacher aus. Besonders kritisch ist, dass mit der neuen Methode nicht mehr an dem Prinzip der schnellen Annäherung an die UFR festgehalten wird und dieses bewährte, stabilisierende Element damit deutlich entwertet wird.

Festlegung von Parametern, methodischen Fragen zu Risikomodellen durch die Kommission allein?
Kritisch sieht die DAV darüber hinaus einen auf den ersten Blick administrativen Aspekt, der aber große Folgen hat. Wesentliche Parameter und methodische Fragen für die Risikomodelle sollen fortan nicht mehr in der Direktive selbst geregelt werden. Vielmehr soll die Kommission ermächtigt werden, Vorschriften in Delegierten Verordnungen festzulegen. „Dies schwächt bedauerlicherweise die Rechte des EU-Parlaments“, kritisiert der stellvertretende DAV-Vorstandsvorsitzende. (kb)

­

Dieses Seite teilen