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Credit Suisse-Abschreibung ruft Prozessfinanzierer auf den Plan

Der Streit um die Abschreibung nachrangiger Anleihen der Credit Suisse Group durch die Schweizer Bankenaufsicht Finma könnte für Prozessfinanzierer wie den weltweiten Marktführer Burford Capital ein großes Geschäft werden.

© joyfotoliakid / stock.adobe.com

Sechs Wochen nach der überstürzten Rettung der Credit Suisse durch den größeren Lokalrivalen UBS Group sind bereits mindestens 120 Beschwerden gegen die Abschreibung der sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) im Nennwert von 16 Milliarden Franken eingereicht worden. Das hat ruft Prozessfinanzierer auf den Plan, berichtet Bloomberg News.

“Wir beobachten die Situation sehr genau”, sagt Quentin Pak, der in Singapur für Burford Capital arbeitet, in einem Interview mit Bloomberg News. Burford verfügt über ein Anlageportfolio von rund 5 Milliarden Dollar (4,4 Milliarden Franken).

Auch die australische Litigation Capital Management, mit einem verwalteten Vermögen von umgerechnet rund 320 Millionen Franken wurde von Anwälten kontaktiert, die prüfen ob eine Klage im Namen von Kleinanlegern realisierbar ist, sagt Roger Milburn, ein Investmentmanager des Fonds.

“Der Fall ist offensichtlich von großer Bedeutung”, sagte Milburn. “Wenn es Fälle gibt, die in den Medien sind und bei denen es so aussieht, als ob die Kläger finanzielle Unterstützung benötigen, um ihre Ansprüche durchzusetzen, dann sind Geldgeber natürlich interessiert.”

Beide Firmen sagten, es sei noch nicht klar, ob sie letztlich Finanzmittel bereitstellen.

Prozessfinanzierer übernehmen die Kosten von Rechtsfällen, die ihren Kriterien entsprechen. Sie erhalten einen Anteil, wenn die von ihnen unterstützte Partei den Fall gewinnt und eine Entschädigung erhält. Sie sind sehr wählerisch bei den Fällen, die sie finanzieren, da sie leer ausgehen, wenn ein Fall scheitert. Marktdaten deuten darauf hin, dass nur zwischen vier und sieben Prozent der geprüften Fälle tatsächlich finanziert werden.

Finma sieht sich im Recht
Die Finma wollte sich nicht äußern und verwies auf ihre vorherigen Erläuterungen zum Thema. Sie hatte angemerkt, dass bei der Übernahme der Credit Suisse von außerordentlichen staatlichen Beihilfen Gebrauch gemacht wurde, was laut den Bedingungen der Papiere die Abschreibung erfordere.

Bei den AT1-Anleihen der Credit Suisse gibt es umfassende öffentliche Informationen zu den Bedingungen und Konditionen, so Pak. Die Tatsache, dass die Anleihekurse bekannt sind, trägt ebenfalls dazu bei, den möglichen Schaden zu beziffern. Zudem steht auf der anderen Seite in dem Rechtsstreit die Regierung der Schweiz, bei der ein hohes Maß an Vertrauen in ihre Zahlungsfähigkeit besteht, sagte er. (aa)

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