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aba: Wo bleibt die Betriebsrente im Wahlkampf?

Die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. in Berlin vermisst schmerzlich das Thema der betrieblichen Altersversorgung im deutschen Wahlkampf für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Ob sich in der Schlussphase der Wahlwerbung daran noch etwas ändern wird?

Dr. Georg Thurnes, Vorstandsvorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. in Berlin.
Dr. Georg Thurnes, Vorstandsvorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. in Berlin.© IMK / Institutional Money

„Im aktuellen Wahlkampf vermisse ich ein zentrales Thema, die zusätzliche Altersversorgung und deren Zukunft. Bis auf Ausnahmen ist lediglich vom weiteren Ausbau der gesetzlichen Rente zu lesen. Dies zielt auf die immer größer werdende Wählergruppe der Älteren und ist wenig generationengerecht. Auch in den Wahlprogrammen sehe ich keine erfolgversprechenden Vorschläge, wie unser Drei-Säulen-System zukunftsfit gemacht werden soll“, erklärte Dr. Georg Thurnes, Vorstandsvorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. in Berlin.

Probleme mit nicht mehr zeitgemäßen teuren Garantien
„Die niedrigen Zinsen in Kombination mit teuren, nicht abänderbaren Garantieversprechen sind Gift für die Altersversorgung“, betonte Thurnes. Die niedrigen Zinsen stützten zwar die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und damit Erwerbstätigkeit und Einkommen, was auch die Altersvorsorge erleichtere und teilweise erst ermögliche. Gleichzeitig erschwerten sie Sparern aber den Kapitalaufbau in zweifacher Hinsicht. „Die Sparbeiträge werden niedriger verzinst, das angesparte Kapital wächst langsamer oder gar nicht. Zudem werden die Versorgungswerke vom Gesetzgeber gezwungen, Garantiekomponenten in die Versorgungssysteme einzubauen bzw. beizubehalten, die das Investieren größtenteils in ertragreiche Anlagen weitgehend verhindert“, erläuterte Thurnes.

Reine Beitragszusage für Neuabschlüsse favorisiert
Für neue Zusagen und künftige Zuwächse bestehender Versorgungszusagen könne die reine Beitragszusage ein sicherer Weg aus der Misere sein. „Wir brauchen hierzu die reine Beitragszusage aber in der Breite. Dafür muss man sie jedoch auch auf der betriebliche Ebene zulassen und darf ihr nicht alternativlos das Korsett des Tarifvertrages anlegen. Der unbedingte Tarifvorbehalt muss fallen!“, forderte Thurnes.

Abänderung bereits erteilter Zusagen sollte möglich werden
„Bereits erteilte Zusagen müssen zudem für die Zukunft abänderbar sein, auch unter Nutzung der reinen Beitragszusage. Dabei geht es nicht um Kürzungen schon erdienter Versorgungsanteile, also um Betriebsrentenkürzungen. Es geht darum, die Betriebsrente in der aktuellen und perspektivischen Niedrigzinswelt chancenreicher und generationengerechter zu gestalten. Im Interesse aller Beteiligten muss es möglich werden, kontraproduktive Garantien herunterzufahren und Versorgungsaufwand gerechter zu verteilen“, betonte Thurnes. „Der Verzicht auf Garantien bedeutet bei langfristigem Anlagehorizont keinen Verlust an Sicherheit für die Versorgungsberechtigten, sondern vielmehr die einzige Möglichkeit, im Niedrigzinsumfeld Ertragschancen zu nutzen und damit höhere Renten zu erreichen“, räumte er mit einem viel verbreiteten Missverständnis auf.

Appell an die Politik
Die Betriebliche Altersversorgung habe enormes Potential und werde von den Mitarbeitern hochgeschätzt, aber die aktuellen Rahmenbedingungen würden ihre Ausweitung hemmen. „Die zukünftige Bundesregierung muss hier dringend handeln, wir können es uns nicht leisten, auf eine leistungsfähige betriebliche Altersversorgung zu verzichten. Es gilt die gesetzgeberischen Maßnahmen auf bewährte Formen der Altersversorgung zu konzentrieren und insbesondere teure Rentengeschenke zu unterlassen, die spätere Generationen bezahlen müssen“, forderte Thurnes. (kb)

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