Logo von Institutional Money
| Regulierung

aba fordert bei der EbAV-Regulierung mehr Augenmaß

Die Regulierung der Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) möge in einem vertretbaren Nutzen-Kosten-Verhältnis stehen, fordert Dirk Jargstorff, stellvertretender Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung.

Dirk Jargstorff, aba
Dirk Jargstorff, aba© Bosch Media Services

Die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) beklagen über ihre Interessensvertretung, der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., ein Übermaß an Regulierung und fordern vom Gesetzgeber mehr Eingehen auf die Spezifika dieser wichtigen Institutionen.

„Wenn die Politik möchte, dass Tarifvertragsparteien und Trägerunternehmen die betriebliche Altersversorgung über Pensionskassen und Pensionsfonds ausbauen, dann müssen Gesetzgeber und Aufsicht den Besonderheiten insbesondere von Unternehmenseinrichtungen bei der Regulierung endlich stärker Rechnung tragen. Die aufsichtlichen Anforderungen müssen für die sogenannten Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), also für Pensionskassen und Pensionsfonds, mit einem vertretbaren Nutzen-Kosten-Verhältnis umsetzbar sein. Außerdem muss das Proportionalitätsprinzip in der Praxis auch Anwendung finden“, erklärte Dirk Jargstorff, stellvertretender Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung im Rahmen der EbAV-Aufsichtsrechtstagung 2022 Mitte dieser Woche in Bonn.

Immer mehr Regularien
„Die Regulierung für EbAV erfasst immer weitere Bereiche und werde immer tiefer“, beklagte Jargstorff. EIOPA-Stresstest für EbAV, VAIT-Rundschreiben, EbAV-Kostenberichtswesen, VAG-Anzeigen-Verordnung, Offenlegungs-Verordnung, Überprüfung der EbAV-II-RL seien da nur die Spitze des regulatorischen Eisbergs. „Die Aussage von Herrn Seiltz, Abteilungsleiter VA1 der BaFin, dass die EbAV in Zukunft zumindest in Teilen auch noch das BaFin-Vertriebsrundschreiben einhalten sollten, hat uns heute wohl alle überrascht“, ergänzte Jargstorff. Die EbAV seien schließlich überhaupt nicht im Anwendungsbereich der Vertriebs-Richtlinie, betont der aba-Vertreter.

EBAVs sind nicht systemrelevant wie Banken und Versicherungen
Schrittweise würden EbAV so immer stärker in die Finanzmarktregulierung einbezogen. „Pensionskassen und Pensionsfonds sind weder am Markt agierende Lebensversicherungsunternehmen noch Finanzdienstleister. Das muss sich endlich auch in der Regulatorik und deren Auslegung in der Aufsichtspraxis widerspiegeln,“ fordert Jargstorff.

Tagung sorgt für wertvollen Austausch untereinander
„Vor diesem Hintergrund ist es sehr zu begrüßen, dass auch 2022 wieder zahlreiche BaFin-Vertreter als Referenten zum intensiven Informationsaustausch und Dialog zur EbAV-Aufsichtsrecht-Tagung der aba gekommen sind. Das gibt uns die Chance die Besonderheiten der EbAV darzustellen und die Notwendigkeit einer gesonderten EbAV-Regulatorik aufzuzeigen“, betonte Jargstorff auf der Tagung.

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit mehr als 80 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein. (aa)

Dieses Seite teilen