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Jupiter-Flaggschifffonds bekommt SFDR-Artikel-8-Version

Der britische Fondsmanager legt eine SFDR-Artikel-8-Spielart des milliardenschweren Rentenflaggschiffsfonds Dynamic Bond Fund auf, um auf das gestiegene Bedürfnis institutioneller Investoren nach Nachhaltigkeitsfonds zu reagieren.

Harry Richards und Ariel Bezalel, Jupiter
Harry Richards und Ariel Bezalel, Jupiter© Jupiter

Jupiter legt den Fonds Jupiter Dynamic Bond ESG (SICAV) auf, eine maßgeschneiderte Version seines Flaggschiff-Fonds Jupiter Dynamic Bond (SICAV) mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit. Der neue Fonds wird aktiv ökologisch und sozial investieren und gemäß Artikel 8 der EU-Verordnung zur Offenlegung nachhaltiger Finanzinstrumente (SFDR) eingestuft. Darüber berichten die Briten per Aussendung.

Identes Management, strengere Selektion
Der Jupiter Dynamic Bond ESG wird von demselben branchenführenden Managementteam verwaltet, dass auch den Jupiter Dynamic Bond – mit einem Fondsvolumen von zuletzt fast zehn Milliarden Euro – verantwortet: Ariel Bezalel, Head of Strategy Fixed Income, und Harry Richards, Fixed Income Fund Manager bei Jupiter.

Der bestehende Jupiter Dynamic Bond Fonds bezieht ebenfalls ESG-Erwägungen als Teil seines seit langem etablierten Anlageprozesses in vollem Umfang ein. In Abgrenzung dazu wird der Jupiter Dynamic Bond ESG Fonds jedoch aktiv ökologische und soziale Merkmale fördern. Dies beinhaltet auch den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und die Förderung einer positiven Stakeholder-Agenda. Damit richtet sich der Fonds explizit an Anleger, die eine Artikel 8-konforme Lösung für ihre globalen Rentenanforderungen suchen.

Es ist davon auszugehen, dass die übergeordnete Asset Allokation sowie die wichtigsten Risikomerkmale bei beiden Fonds gleichbleiben. Der Jupiter Dynamic Bond ESG wird zudem strenge ESG-Kriterien anwenden, um die Eignung von Wertpapieren für das Portfolio zu bestimmen.

Hierzu zählen Ausschlüsse bestimmter Sektoren und Staaten, Datenwissenschaft und nachhaltiges Engagement sowie fundierte qualitative Untersuchungen. Die mit den für Artikel-8-Fonds verbundenen Anforderungen an die Messung werden zu langfristigen Nachhaltigkeitszielen für die investierten Unternehmen und Regierungen im gesamten Fonds führen, anhand derer die Fortschritte verfolgt, überwacht und veröffentlicht werden.

Der Jupiter Dynamic Bond Fonds wird bis auf Weiteres in Artikel 6 der SFDR eingestuft bleiben und weiterhin seinen bewährten rigorosen Fokus auf ESG sowohl im Rahmen der Bottom-up-Kreditauswahl als auch der Top-down-Asset-Allokation umsetzen. (aa)

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