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Überbewertete Immobilien: Adler Group hat Probleme mit der BaFin

Die Bafin sieht Adler-Projekt mit bis zu 233 Millionen Euro überbewertet. Die Immobiliengesellschaft verweist ihrerseits zu ihrer Verteidigung auf ein bestehendes Bewertungsgutachten.

© khwanchai / stock.adobe.com

Die Adler Group könnte ein wichtiges Immobilienprojekt nach Ansicht der Bafin mit fast einer Viertelmilliarde Euro zu viel bewertet haben. Das teilte Bloomberg zufolge die Finanzaufsicht am Montag mit.

Das Düsseldorfer Glasmacherviertel, welches der Adler-Tochter Adler Real Estate AG gehört, sei der BaFin zufolge im Konzernabschluss 2019 mit 375 Millionen Euro und damit um einen Betrag zwischen 170 und 233 Millionen Euro zu hoch verbucht worden. Die Behörde prüft die Bücher des umstrittenen Vermieters seit einem Jahr und hat die Untersuchung noch nicht abgeschlossen, merkt Bloomberg an.

Projekt im Fokus
Die Transaktion um das Glasmacherviertel ist ins Rampenlicht geraten, weil Adler durch den vereinbarten Verkauf des Projekts zu dieser Bewertung vermeiden konnte, eine Verschuldungsgrenze zu überschreiten. Das geht aus einer Sonderprüfung hervor, die Adler in Auftrag gegeben hatte, um Vorwürfe des Leerverkäufers Fraser Perring zu entkräften, erinnert Bloomberg.

Der Verkauf des Projekts wurde später annulliert. Der Käufer wäre ein Unternehmen gewesen, welches Josef Schrattbauer zugerechnet wird - einem Schwager des österreichischen Geschäftsmanns Cevdet Caner, der von Perring als heimlicher Strippenzieher hinter Adler dargestellt wird, schreibt Bloomberg.

Laut Bafin war die Bewertung “fälschlicherweise auf einen im Rahmen eines geschlossenen Anteilskaufvertrags implizit zugrunde gelegten Immobilienwert abgestellt, der nicht repräsentativ für den Preis ist, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern” hätte erzielt werden können.

Adler verteidigt sich
Adler erklärte, die Bewertung des Projekts sei von einem unabhängigen Sachverständigen durchgeführt worden und der Abschluss der Ader Real Estate sei geprüft und testiert. Sie werde daher gegen den Bescheid der Bafin Rechtsmittel einlegen, wie Bloomberg festhält.

“Offenkundig vertreten die Adler-Gruppe und die Bafin hierzu unterschiedliche Auffassungen, die nun auf dem Rechtsweg geklärt werden”, so Adler in einer Mitteilung. Das werde “einen weiteren Beitrag zur Aufklärung der gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen von Seiten eines Leerverkäufers leisten.” (aa)

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