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Hauck Aufhäuser Lampe: Entscheidende Erlaubnis erhalten

Der die Bank Hauck Aufhäuser Lampe erhält die "vorläufige" Erlaubnis als Registrar für Kryptowertpapiere und Kryptofondsanteile und begibt ihr erstes Kryptowertpapier.

Holger Sepp, Bankhaus Hauck Aufhäuser Lampe
Holger Sepp, Bankhaus Hauck Aufhäuser Lampe© Christoph Hemmerich / Institutional Money

Die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank hat am 4. April 2022 ihr erstes Kryptowertpapier in der Funktion als Registrar begeben. Das Bankhaus ist hierbei als Emittent selbst die registerführende Stelle im Sinne des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (§ 16 Abs. 2 eWpG). Zuvor hatte die Bank als eines der ersten traditionellen Finanzinstitute die vorläufige Erlaubnis zur Geschäftsaufnahme der Kryptowertpapierregisterführung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten. Damit kann Hauck Aufhäuser Lampe fortan auch für andere Emittenten deren Kryptowertpapiere und -fondsanteile im Kryptowertpapierregister führen. Darüber informiert Hauck Aufhäuser Lampe per Aussendung.

„Wir haben anderthalb Jahre sehr intensiv daran gearbeitet, ein komplettes Asset-Management- und Asset-Servicing-Setup für Kryptowerte entlang der gesamten
Wertschöpfungskette aufzubauen – vom Portfoliomanagement über die Kapitalverwaltungsgesellschaft und die Buchhaltung bis hin zu Risikomanagement und
Verwahrung sowie Verwahrstelle“, berichtet Holger Sepp, Mitglied des Vorstands bei Hauck
Aufhäuser Lampe.

Im Zuge der Gesamtbankstrategie für Digital Assets hatte die Bank erst letzte Woche über den Kauf der Kapilendo Custodian AG die Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft erhalten.

Zudem verfügt die Privatbank mit der Hauck Aufhäuser Innovative Capital GmbH bereits seit Februar 2022 über eine vollregulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft für Kryptowerte. Nun folgt mit der ersten Kryptowertpapier-Transaktion der nächste Schritt.

„Kryptowertpapiere und Kryptofondsanteile sind ein weiterer Baustein unserer Digital-Asset-
Strategie. Unser Angebot verschiedener Dienstleistungen für Digital Assets ist in
Deutschland einzigartig. Gleichzeitig zeigen wir mit der jüngsten Erlaubnis auch, dass wir
neben dem Angebot für Kryptoassets auch unser Kerngeschäft mittels Blockchain-
Technologie digitalisieren“, erkärt Simon Seiter, Head of Digital Assets bei Hauck Aufhäuser
Lampe. „Dabei profitieren wir von unserem integrierten Ansatz: Insbesondere bei
Kryptofondsanteilen können wir sowohl die bestehende Verwahrstellenfunktion der Bank als
auch das neu erworbene Kryptoverwahrgeschäft nutzen – das unterscheidet uns klar von
anderen Anbietern am Markt.“

Kryptowertpapiere und Kryptofondsanteile werden durch die Einführung des Gesetzes für
elektronische Wertpapiere (eWpG) ermöglicht. Der Gesetzgeber hatte hier die Möglichkeit
geschaffen, eine vorläufige Geschäftsaufnahme anzuzeigen. Die Transaktion von Hauck
Aufhäuser Lampe wurde von EY Law begleitet. Die technische Abwicklung wurde von der xpecto AG und der Cashlink Technologies GmbH unterstützt. (aa)

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