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Großanleger sucht Manager für spezielles Aktienmandat

Ein bekannter deutscher Institutioneller sucht über das Mandate-Tool, der Ausschreibungsplattform von „Institutional Money“, einen Manager für eine globale Aktienstrategie, die einen Ansatz abseits klassischer Standardlösungen aufweisen soll.

© Brian Jackson / stock.adobe.com

Beim Mandate-Tool ist noch keine vorweihnachtliche Ruhe eingekehrt, ganz im Gegenteil: Institutionelle nutzen das Jahresende, um Bilanz zu ziehen und sich für das kommende Anlagejahr neue Asset Manager zu suchen. Ein Beispiel dafür ist jener bekannte Großanleger aus der Kategorie „Versicherung/Vorsorge/Kirche“, der bis 12. Januar 2022 einen Manager für einen weltweit anlegenden Aktienfonds mit aktiver Quotensteuerung und Drawdownmanagement sucht. Die (physische) Aktienquote bei diesem Spezialfondsmandat in Höhe zwischen 50 und 100 Millionen Euro soll im Regelfall über 50 Prozent liegen, eine Steuerung des Netto-Exposures über Derivate ist zulässig. Währungsrestriktionen bestehen keine.

Beim Anlageuniversum (regional, sektoral, style) bestehen keine spezifische Vorgaben. Die eingesetzten Instrumente (Aktien, Aktienfonds, physisch replizierte ETFs) müssen OGAW-konform sein. Der Einsatz von DTGs und gelisteten Derivaten ist bis maximal 200 Prozent des Marktrisikopotentials zulässig. Auch aufgrund der sehr speziellen Anforderungen dieses Spezialfondsmandats mit Anbindung an eine deutsche KVG sind „Advisory“ oder Investments in einen institutionellen Publikumsfonds nicht möglich und werden vom Ausschreiber abgelehnt.

„Spezialität“ gesucht
„Bei dieser Ausschreibung ist zu betonen, dass der Investor keine Standardlösungen möchte sondern „Spezialitäten“. Also kein Konzept zu nah bzw. zu ähnlich zu den üblichen CPPI-Ansätzen oder Abwandlungen. Vielmehr sollten andere Lösungswege gegangen und beschrieben werden, um zu verdeutlichen, wie neben existierenden Ansätzen Mehrwert bzw. sinnvoller Beitrag im Portfoliokontext entsteht“, erklärt die für das Mandate-Tool zuständige Managerin Ingrid Punz ,um mit Blick auf die erlaubten Draw Downs anzufügen: „Es besteht keine feste Wertuntergrenze. Angaben welche max. Draw-Downs im Zuge der Anlagestrategie toleriert werden, sind dennoch im Zuge der Auswertung und weiteren Kategorisierung/Vergleichbarkeit zwingend erforderlich.“

Darüber hinaus fordert der Ausschreiber einen mindestens fünfjährigen Live-Track-Record.

Mehr Informationen erhalten registrierte Mandate-Tool-User hier. (aa)

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