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Fusionswelle bei Genobanken rollt weiter

Nach mehreren Zusammenschlüssen von Genossenschaftsbanken wollen nun zwei weitere Institute fusionieren. Sollten die Pläne der Volksbanken Baden-Baden Rastatt und Karlsruhe aufgehen, würde die drittgrößte Volksbank Baden-Württembergs entstehen.

© andrej pol / stock.adobe.com

Ende Oktober gaben die zuerst die Frankfurter Volksbank und die VR Bank aus dem hessischen Alzenau ihre Fusionspläne bekannt. Wenige Tage später teilten die Volksbank Heilbronn und die VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim mit, sie wollten künftig zusammengehen. Anfang November zeigte sich: Auch die Wiesbadener Volksbank und die VR Bank Untertaunus wollen den Bund fürs Leben schließen – und die Fusionswelle rollt weiter.

Die Volksbanken Baden-Baden Rastatt und Karlsruhe verhandeln nun ebenfalls über eine Fusion. Das haben die Vorstandsvorsitzenden der beiden Institute am diese Woche in Karlsruhe verlauten lassen, wie die Tageszeitung "Badische Neueste Nachrichten" berichtet. Die Aufsichtsräte der Banken hätten zuvor bereits grünes Licht gegeben, schreibt die Zeitung.

Bilanzsumme von 6,5 Milliarden Euro
Sollte es zu dem Zusammenschluss kommen, wäre das fusionierte Institut die drittgrößte Volksbank in Baden-Württemberg – nach der Volksbank Stuttgart und der Volksbank Schwarzwald Baar Hegau, die erst 2020 mit der Volksbank in der Ortenau zusammengegangen ist.

Die Volksbank Karlsruhe gehört mit einer Bilanzsumme von rund 4,1 Milliarden Euro und 482 Mitarbeitern zu den mittelgroßen Genossenschaftsbanken in Baden-Württemberg. Die Volksbank Baden-Baden Rastatt zählt mit einer Bilanzsumme von gut 2,3 Milliarden Euro, 23 Filialen und 363 Mitarbeitern auch gerade nicht zu den kleinen Instituten. Gemeinsam würden die beiden Banken eine Bilanzsumme von 6.5 Milliarden Euro aufweisen und sich Platz drei unter den baden-württembergischen Volksbanken sichern

Keine fusionsbedingten Kündigungen
Das fusionierte Institut soll "Volksbank Karlsruhe Baden-Baden" heißen, berichtet die Zeitung. Bis Mitte 2021 solle die Fusion abgewickelt sein. Sofern die Vertreterversammlungen beider Partner zwischen Frühjahr und Sommer kommenden Jahres dem Zusammenschluss zustimmen, wird er rückwirkend zum 1. Januar 2021 gültig. Fusionsbedingte Kündigungen schließen die Vorstandsvorsitzenden der Institute aus, schreibt die Zeitung. (am)

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