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Bafin-Beschäftigte murren wegen "Insiderverbot"

Der Personalratsvorsitzende der Aufsichtsbehörde hat einen Brief an Finanzstaatssekretär Jörg Kukies geschrieben. Darin beklagt er sich über die Restriktionen für Mitarbeiter beim Wertpapierhandel. Diese könnten die Schlagkraft der Bafin gefährden – und den Vermögensaufbau der Beschäftigten.

© twinsterphoto / stock.adobe.com

Bei der Aufarbeitung des Wirecard-Skandals kam zutage, dass Mitarbeiter der Finanzaufsicht Bafin auf eigene Rechnung mit der Aktie des nun insolventen Zahlungsdienstleisters gehandelt hatten. Im Raum stand sogar der Verdacht auf krumme Insidergeschäfte. Die Behörde schritt ein: Bafin-Mitarbeiter dürfen seit Verabschiedung des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) nur noch eingeschränkt mit Wertpapieren handeln – zum Missfallen wenigstens von Teilen der Belegschaft, wie das "Handelsblatt" schreibt.

Die gesetzlich verfügten Einschränkungen würden bei vielen Mitarbeitern der Finanzaufsicht für "große Frustration und Verunsicherung" sorgen, wie Andreas Wolter, der Personalratsvorsitzende der Bafin, in einem Brief an Finanzstaatssekretär Jörg Kukies formuliert. Das Schreiben vom 5. Juli liegt dem Handelsblatt nach eigenen Angaben vor. Für die neuen Vorgaben habe es einen breiten politischen Konsens gegeben, betonte dagegen das zuständige Finanzministerium.

Angst um private Finanzen
Wolter argumentiert in dem Schreiben ferner, dass die strengeren Regeln das Ziel konterkarieren würden, die Schlagkraft der Bafin zu erhöhen. Die Gewinnung von dringend gesuchten Experten könnte erschwert oder gar unmöglich werden. Gerade in der Marktaufsicht würden Mitarbeiter gebraucht, die Praxiserfahrung und ein starkes, auch privates Interesse an Märkten und Finanzprodukten hätten. Darüber hinaus fordert der Personalratsvorsitzende für alle betroffenen Mitarbeiter "eine angemessene, finanzielle Kompensation" für die "erheblichen Einschränkungen beim Vermögensaufbau und der Altersvorsorge".

Dem Handelsblatt zufolge sei Wolters Schreiben innerhalb der Bafin nicht unumstritten. Es gebe auch Kritiker, die einen großen Teil seiner Forderungen für überzogen oder unangebracht halten. Schließlich bedeuten die neuen Regeln nicht, das Bafin-Mitarbeiter gar keine Wertpapiere besitzen dürfen. Laut der Zeitung seien Ausnahmen möglich, "soweit kein Interessenkonflikt durch private Finanzgeschäfte zu befürchten ist". Ferner dürfen Bafin-Mitarbeiter weiter nach Belieben in Fonds und ETFs investieren – bewährte Mittel beim Vermögensaufbau und der Altersvorsorge. Darüber hinaus können sie Dritte beauftragen, sich um ihr Finanzportfolio zu kümmern. (jb)

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