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Xetra-Gold: Steuerfreiheit in Gefahr

Die deutsche Bundesregierung plant eine Änderung im Steuergesetz, die Besitzer entsprechender Wertpapiere zusätzlich belastet. Die Änderung soll 2021 in Kraft treten.

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Ein neuer Beschluss der Bundesregierung könnte trotz steigender Goldpreise die Begeisterung jener institutionellen Investoren dämpfen, die privat in Xetra-Gold oder ähnliche Produkte investiert haben.

Die Regierung plant eine zusätzliche Steuer, die ihr Geld in auf Edelmetallen basierenden Wertpapieren investieren, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) unter Verweis auf den am 17. Juli veröffentlichten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020. Der betrifft wohl auch Xetra-Gold, eine von einem Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Börse und Banken emittierte Schuldverschreibung, bei der Investmenterlöse nach einer Mindesthaltedauer von zwölf Monaten völlig abgeltungsteuerfrei sind – so zumindest die bisherige Regelung.

Bislang machte es steuerlich keinen Unterschied, ob Anleger Gold in Form von Barren oder Münzen physisch kauften oder verbrieft als Schuldverschreibung. Die Neuregelung hätte allerdings zur Folge, dass Gewinne aus der Veräußerung von Goldpapieren vom 1. Januar 2021 an der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer unterliegen. Das entspräche rein rechnerisch einer zusätzlichen Belastung von bis zu 27 Prozent, heißt es in der FAZ.

Ausliefern lassen oder verkaufen
Der Steuerberater Stefan Renger aus Düsseldorf rät Anlegern, die ihre Xetra-Gold-Papiere schon seit über einem Jahr halten, laut FAZ dazu, diese noch vor Jahresende steuerfrei über die Börse zu veräußern und stattdessen physisches Gold zu erwerben. Anlegern, bei denen die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, empfiehlt Renger, das Wertpapier beim Emittenten einzulösen und sich Gold ausliefern zu lassen. Das sei auch vor Verstreichen der Spekulationsfrist steuerfrei möglich.

Trotz der sich anbahnenden Steuerpflicht bieten Goldpapiere weiterhin eine Reihe von Vorteilen gegenüber physischem Gold, heißt es in der FAZ. Sie lassen sich jederzeit zu überschaubaren Gebühren an der Börse handeln, während Edelmetallhändler an hohen Spannen zwischen An- und Verkaufspreisen verdienen. Zudem entstehen keine Kosten für die Lagerung und Versicherung der Papiere, ganz im Gegensatz zu physischen Edelmetallbeständen. (fp)

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