Logo von Institutional Money
| Regulierung

Was die DVFA-Mitglieder von virtuellen Hauptversammlungen halten

Die VFA Investment Professionals bewerten die Möglichkeit virtueller Hauptversammlungen pragmatisch und als akzeptable Lösung in der Corona-Sondersituation. Die Aktionärsrechte sehen sie zum größten Teil gewahrt, sind aber skeptisch hinsichtlich der Regelungen zum Fragerecht.

Stefan Bielmeier, Vorstandsvorsitzender des DVFA
Stefan Bielmeier, Vorstandsvorsitzender des DVFA© DZ Bank

Die virtuelle Hauptversammlung als dauerhafte Option für Unternehmen bewerten die DVFA-Mitglieder dagegen sehr unterschiedlich. Dies ergab die aktuelle Monatsfrage der Vereinigung.

Was die virtuelle HV dem Analysten, ist ein Geisterspiel dem Fußballfan
Vor dem Hintergrund des aktuell geltenden Versammlungsverbots halten mehr als 72 Prozent der Befragten die Möglichkeit, virtuelle Hauptversammlungen durchzuführen, grundsätzlich für richtig. Weitere 22 Prozent für eher richtig. In ihren Kommentaren verweisen die Investment Professionals darauf, dass die Online-Veranstaltungen ein Kompromiss seien, und vergleichen die virtuelle HV mit den Geisterspielen der Fußball-Bundesliga, die in leeren Stadien durchgeführt werden.

Fragerechtsregelung skeptisch beurteilt: Trend zur „Schön-Wetter-Veranstaltung“
Hinsichtlich der Berücksichtigung der Aktionärsrechte im Allgemeinen sind die Mitglieder des DVFA recht zuversichtlich. Befragt nach ihrer Meinung, ob die Aktionärsrechte, wie sie im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung ausgeübt werden können, in ausreichendem Maße geschützt und gewährleistet seien, antworten 32 Prozent mit ja, 37 Prozent mit eher ja. Mit nein antworten lediglich vier Prozent, elf Prozent mit eher nein, 16 Prozent sehen dies neutral.

Zensur? Verwaltung entscheidet, welche Fragen beantwortet werden
Ganz anders sieht das Meinungsbild bei der Beurteilung des Fragerechts der Aktionäre auf den virtuellen Hauptversammlungen aus. Die Neuregelung gibt Unternehmen die Möglichkeit anzuordnen, dass Fragen bis zwei Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingereicht werden müssen. Die Verwaltung entscheidet dann, welche Fragen abschließend beantwortet werden. Befragt, ob sie diese Regelung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Geboten guter Unternehmensführung und für einen substanziellen Dialog zwischen Eigentümern und Verwaltung für ausreichend halten, antwortet die Mehrheit negativ. 24 Prozent antworteten mit nein, 39 Prozent mit eher nein. Mit ja votierten 8 Prozent, 15 Prozent mit eher ja.

Kommentare spiegeln Meinungsbild wider
So wird etwa darauf verwiesen, der Regulator müsse die willkürliche Zensur der Fragen unterbinden, oder die Regelungen zum Fragerecht ließen die Veranstaltungen hin zu „Schön-Wetter-Veranstaltungen“ tendieren. Andererseits wird auch argumentiert, dass die Auswahl sachlicher und in den Kontext passender Fragen sinnvoll sei, um zeitraubende „Selbstdarstellungen“ der Redner zu verringern.

Häufigere Anfechtungsklagen erwartet
Befragt, ob sie mit häufigeren Anfechtungsklagen der Hauptversammlungsbeschlüsse rechnen, obwohl der Gesetzgeber Anfechtungen eingeschränkt, aber nicht ausgeschlossen hat, antwortet eine Mehrheit mit oder ja (acht Prozent) oder eher ja (41 Prozent). 37 Prozent stehen dem neutral gegenüber, elf Prozent rechnen eher nicht damit und nur drei Prozent erwarten keine häufigeren Anfechtungsklagen. In den Kommentaren heißt es dazu erläuternd, dass durch die schnelle Einführung und kurze Vorbereitungszeit der Regelungen die Wahrscheinlichkeit von Klagen steige. Da die neuen Regelungen wohl nicht in allen Punkten eindeutig seien, werde die Auslegung durch die Gerichtsbarkeit wahrscheinlich.

Virtuelle HV: nicht Ersatz, sondern Ergänzung
Hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit und einer möglichen dauerhaften Einführung virtueller Hauptversammlungen sind die DVFA Mitglieder uneins. 25 Prozent würden die virtuelle Hauptversammlung grundsätzlich als dauerhafte Option für Unternehmen befürworten, gesetzt, dass technische Schwierigkeiten behoben und inhaltliche Nachbesserungen aufgrund der Erfahrungen mit den diesjährigen virtuellen Hauptversammlungen erfolgen. Weitere 27 Prozent würden sie eher befürworten, elf Prozent stehen dem neutral gegenüber. Andererseits lehnen 17 Prozent die Beibehaltung solcher Hauptversammlungen ab, 20 Prozent lehnen dies eher ab.

Argumente der Befürworter
Sie führen in den Kommentaren vor allem die Kostenersparnis durch die virtuelle Durchführung der Hauptversammlung an. Jene, die sie ablehnen, verweisen in Analogie zum Vergleich der virtuellen Hauptversammlung mit Geisterspielen im Fußball darauf, dass ein wichtiges Element fehle: Der Vorstand solle sich den Aktionären auch in Zukunft von Angesicht zu Angesicht stellen. Es gibt aber auch Kommentare, die für eine Kombination von virtueller und/oder Hauptversammlung mit Präsenz votieren, auf der sich Aktionäre zur Hauptversammlung online dazu schalten lassen können, oder die die virtuelle Hauptversammlung als Ergänzung, nicht als Ersatz, der gewohnten Veranstaltung sehen.

Fazitz
„Einmal mehr zeigt sich in den Ergebnissen der aktuellen Umfrage zur virtuellen Hauptversammlung die begrüßenswerte Kombination von lösungsorientiertem Pragmatismus einerseits und der offenen, kritischen Begleitung finanzwirtschaftlicher Innovationen andererseits“, sagt Stefan Bielmeier, Vorstandsvorsitzender des DVFA. „Die Investment Professionals des DVFA sind weit entfernt von einer heute so sehr verbreiteten Bausch-und-Bogen-Mentalität. Unvoreingenommene Analyse und rationale, differenzierte Argumente zeichnen auch diesmal die Haltung unserer Mitglieder aus.“

Dieses Seite teilen